Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
In ihren Bilanzen haben sie keine Rückstellungen für Schadensersatz gebildet. Sie argumentieren, dies wäre eine Art Schuldeingeständnis. Sollten sie unterliegen, müssten sie den Schadensersatz zulasten ihres Gewinns aufbringen. Ein Vergleich in dem Verfahren gilt aber als wahrscheinlicher als ein Verurteilung der Konzerne.