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Sachsens Innenminister Ulbig, immerhin auch Verfassungshüter, hält das Vorgehen seiner Beamten für verhältnismäßig, bedauert nur, nicht über das volle Ausmaß der Ausspähung informiert worden zu sein. Anders gesagt: Hanitsch muss nicht gehen, weil er den Rechtsstaat mit Füßen getreten hat. Sondern weil er seinen Minister an Horch und Guck nicht voll teilhaben ließ.