[l]Der EuGH hat heute ein Grundsatzurteil zum Urheberrecht gefällt. Scrollt ganz ans Ende, da steht in Fettdruck der wichtige Teil. Ich lese das so, dass sie ausdrücklich sagen, dass es kein Urheberrecht an Funktionalität, Programmiersprache oder Dateiformaten gibt. Außerdem sagen sie, dass man ein Programm beobachten darf, um seine "zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln", wenn man sich auf von der Lizenz erlaubte Handlungen beschränkt, bzw auf solche, die zur Benutzung des Computerprogramms erforderlich sind. Damit gehen sie nicht so weit wie die deutsche Erlaubnis zum Reverse Engineering. Zuletzt sagen sie noch, dass das Verfielfältigen eines Handbuchs eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann (was ich jetzt nicht sonderlich überraschend finde).