[l]Malte Spitz hat nochmal seine Daten von der Telekom abgerufen. Und es stellt sich raus: die vorratsdatenspeichern genau wie vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts, nur mit kürzerer Speicherzeit. Insbesondere werden auch Daten gespeichert, die vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht gespeichert wurden.