[l] Angesichts der aktuellen Terrorpanik lohnt sich zum Realitätsabgleich ein Blick auf § 126 StGB. Also ich für meinen Teil würde Herrn De Maiziere auch mal im Knast besuchen, und die Terrorpanikredaktion des ehemaligen Nachrichtenmagazins. So ist das ja nicht. Bin ja kein Unmensch.
Und bei dem Aufruf, die "seltsam ausehenden Nachbarn" zu melden, könnte man sich an § 130 StGB orientieren. (Danke, Tim)