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Der Zweite Strafsenat sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beamten mit "so hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt haben", dass kein genügender Anlass zur Erhebung einer Klage geboten sei, teilte das OLG weiter mit. Das hatten zuvor bereits die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg so gesehen. Gegen die Entscheidung des OLG seien keine Rechtsmittel mehr möglich, hieß es weiter.Tollen Rechtsstaat haben wir da. Vielleicht hatte Dresden ja doch recht mit der Ernennung von de Maiziere zum Staatsrechtsprofessor.
Update: Da kann der Typ hier ja froh sein, dass der Polizist da nicht auch sofort zur Notwehr gegriffen hat, um diesen verfeimten, hinterhältigen Angriff auf sein Leib und Leben mit einer rosafarbenen Penisnachbildung abzuwehren. Offensichtlich hätte der den auch einfach erschießen können, mit 12 Schüssen.
Update: Die Pressemitteilung des OLG Nürnberg dazu ist online.