Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Baumfällarbeiten im Schlosspark weise ich darauf hin, dass Sie mit den Baumfällarbeiten nicht beginnen dürfen, bevor diese konkreten Ausführungsunterlagen, zumindest für die unmittelbar auszuführenden Landschaftspflegerischen Maßnahmen, dem Eisenbahn-Bundesamt vorgelegt wurden(Danke, Fritz)