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Wie es hieß, sei Guttenbergs juristisches „Prädikatsexamen“, mit dem er auch in seinem Lebenslauf warb, nur ein sogenanntes „kleines Prädikat“ mit der Note „befriedigend“ im „unteren Bereich“. Mit einer solchen Examensnote sind juristische Promotionen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.Das war nicht mal "vollbefriedigend", was nach der Promotionsordnung der Uni Bayreuth das Minimum ist. Der Dekan kann sowas nur "ausnahmsweise" zur Promotion zulassen. Um so bizarrer, dass sie ihm dann ein summa cum laude gegeben haben.