Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die Antwort ist: Die Zweitstimme zählt dann trotzdem noch. Geregelt wird das im Paragraph 39 des Bundeswahlgesetzes, wo es heißt:
Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.Einerseits könnte sich der eine oder andere jetzt denken, hey, ich stimme nicht mit der Erststimme ab, um denen mal zu zeigen, was ich von dem Überhangmandats-Bullshit halte. Aber das halte ich für nicht schlau, denn die Erststimme ist das letzte bisschen direkte Demokratie, die wir bei den Bundestagswahlen haben. Mit der Zweitstimme kann man nur für eine Liste einer Partei stimmen. Die Parteien sind ja das Problem, nicht dass man für einzelne Leute stimmen kann.
Wer also keinen seiner Erststimmen-Kandidaten kennt, der sollte den Tag nutzen, um sich da mal zu informieren.