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Frau Günther sei die Teilnahme am versuchten Betrug vorzuwerfen, da sie nachweislich "davon ausging, dass die von ihr gestellten Forderungen nicht existieren". Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stelle einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat.Wow! Da haben echt viele drauf gewartet.