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Erstmals ist nun die strafrechtliche Verfolgung von öffentlichen Amtsträgern möglich, die sich illegal an Gütern des Staates bereichert haben. Wer plötzlich zu Reichtum gekommen ist, muss fortan bei Behördenverdacht den Ursprung seines Vermögens erklären. Die Sanktionen reichen von einer möglichen Enteignung des Privatbesitzes bis hin zu Gefängnisstrafen von bis zu 14 Jahren.Habt ihr jemals davon gehört, dass in Deutschland ein korrupter Politiker oder Beamter seinen Privatbesitz enteignet bekommen hätte? Die müssen da eine Strafe zahlen, die im Allgemeinen ungefähr so hoch ist wie die Schmiergeldzahlungen. Von Strafe kann also keine Rede sein, unter dem Strich machen die immer noch Gewinn. (Danke, Nihil)