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Frau zeigt Polizisten deswegen an.
Gericht erlässt Strafbefehl gegen … die Frau, wegen falscher Anschuldigung. Stellt sich raus, dass die Staatsanwaltschaft findet, der Nasenbeinbruch sei gerechtfertigt, ja sogar notwendig gewesen!
Der Polizist hatte nämlich angegeben, dass der Faustschlag gegen Klein notwendig gewesen sei, da sonst die Festnahme der "Vermummten" gefährdet gewesen wäre, was ein weiterer Polizist bestätigt.Wer das schon absurd findet, … wird noch besser! Die sich wie üblich gegenseitig deckenden Polizisten haben gegen die Frau nämlich auch noch einen Strafantrag wegen versuchter Gefangenenbefreiung gestellt.
"Die vermeintlich zu Befreiende, die als Zeugin gehört wurde, bestätigt das nicht", sagt Meyer.Der Oberhammer ist, dass sich das ganze auf einer Demonstration gegen den Polizeiwillkürparagraphen 129a abgespielt hat.
Update: ist doch nicht legitim. (Danke, Maitol)