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„Die Privatkopie soll zulässig bleiben, wenn man nachweisen kann, dass Kopien für den engeren Familienkreis und Privatgebrauch gemacht werden. Deshalb dürfen 10 Kopien nicht überschritten werden.Wer hat die noch gleich gewählt? Money Quote:
„In einigen Bereichen gibt es auch Differenzen zwischen uns und unserem Koalitionspartner der FDP. Beispiel Internet: größtmögliche Freiheit bei der FDP, während für die CDU das Internet kein rechtsfreier Raum sein kann.“Harharhar
Update: Mir stellt sich gerade die Frage, ob das auch eine Beweislastumkehr ist. Wie ist denn das im Moment, wenn man eine Privatkopie macht und deshalb eine Staatsanwaltschaft ermittelt? Müssen die dann nachweisen, dass es keine Privatkopie war, oder muss ich dann nachweisen, dass es eine war? Ich vermute ersteres, bin mir aber nicht sicher. (Danke, schmonck)