Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte, der NDR stelle derzeit im Internet „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung“. Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig. (4 A 188/09)Ich gucke mal kurz in meine Glaskugel und sage voraus, dass jetzt frischer Wind in Multicast im Internet kommen wird.