[l] Erinnert ihr euch an den Afrikaner, der 2005 in seiner Zelle in Dessau verbrannte? Es gab damals einen Freispruch für die Polizei, wie auch sonst so gut wie immer, wenn es gegen einen Polizisten geht. Das war dann wohl doch ein bisschen viel, jedenfalls prüft der BGH jetzt den Freispruch. Ich halte meine Luft nicht an. Der BGH ist zwar besser als die meisten anderen Gerichte, aber dass Polizisten mal mit irgendwelchen Folgen zu rechnen haben für ihre Taten, das ist in Deutschland so gut wie ausgeschlossen.