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Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU): die Gewerkschaft sei zu klein.Und falls das nicht reicht, verbietet ihnen das LG Berlin auch gleich per Einstweiliger Verfügung, sich Gewerkschaft zu nennen. Nun kann man gegen Einstweilige Verfügungen vorgehen, und ich hoffe mal, dass die FAU das auch tun wird, aber das kostet erst mal Geld, das die wahrscheinlich nicht haben. Das riecht schon sehr aus dem Mund.