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mit Beschluss vom 07.12.09 wurden der Partnergesellschaft Kornmeier die Kosten des Verfügungsverfahrens auferlegt, wie von mir in der Schutzschrift beantragt. Einziger Wehrmutstropfen: Das Gericht hat den Streitwert nicht entsprechend der Antragsschrift auf EUR 250.000,- festgesetzt, sondern nur auf EUR 30.000,-.Das ist natürlich auf der einen Seite schade, dass der jetzt nicht von seinem eigenen Mond-Streitwert ruiniert wird, auf der anderen Seite macht es Hoffnung, dass vor Gerichten noch mit Augenmaß geurteilt wird. (Danke, Markus)