[l] Zu dem SWIFT-Kram gibt es hat Herr Beckedahl spannende Dinge gebloggt, insbesondere diese grandiose Antwort des EU-Rats an den Präsidenten des Europaparlaments. Dort wird für das SWIFT-Abkommen angeführt, dass ja jedem, dessen Daten von dem Amerikanischen Geheimdienstapparat mißbraucht würden, der Rechtsweg offen stünde. Wenn ich den Eindruck habe, dass die Amis illegal Zugriff auf meine Daten haben, kann ich ja gegen sie klagen. Und im Übrigen gäbe es ja sonst eine Sicherheitslücke für die EU, wenn das TFTP keinen Zugriff auf die SWIFT-Daten bekäme, und das geht ja gar nicht.
Ich persönlich frage mich jetzt, vor welchem Gericht ich dann konkret Klage gegen die Amerikaner einreichen soll, und was für Beweise dann von mir erwartet würden, dass meine Daten mißbraucht werden.