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Der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, kritisierte, es gebe bei den Strafermittlungen offenbar die Tendenz, den relativ offen formulierten Terrorismusparagrafen 129a weit auszulegen. Deshalb sei es gut, dass die richterliche Kontrolle funktioniere und einer zu weiten Auflage Grenzen gesetzt würden.Ach, die richterliche Kontrolle funktioniert? Ja WO DENN? Was hat die denn verhindert, die richterliche Kontrolle? Wie immer, wenn unsere Junta uns verarscht, kommt am Ende die Mär von dem bedauerlichen Einzelfall, "aber das System an sich funktioniert schon". Nee, klar. Ich sehe da nichts funktionieren. Die haben da vielen Menschen das Leben zur Hölle gemacht, und jetzt wird noch die Harms als Opfer dargestellt:
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte nach dem BGH-Beschluss, Generalbundesanwältin Monika Harms sei "in einer Rechtsfrage korrigiert worden. Das muss sie tapfer ertragen".Hach Gott, die arme Harms, was die alles an Unbill ertragen muss!1!! Lange nicht mehr hat mich mein Mitgefühl so gebeutelt. Wie wäre es, wenn wir die Harms mal für jedes Jahr der Verfolgung Unschuldiger nach 129a einen Monat in den Knast tun? Wenn sie da lebend rauskommt, können wir mal sehen, wie viel Mitgefühl ich dann aufbringe. Die Frau hat sich ja in Nullkommanichts zum Feindbild hochgearbeitet, da hat selbst die Merkel länger gebraucht.