Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Begründung für die Hausdurchsuchungen ist der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation gemäß §278a StGB. Gegen zwölf Personen, bei denen Hausdurchsuchungen stattgefunden haben, liegen Haftbefehle vor. Begründet werden diese mit Verdunkelungsgefahr, da die Betroffenen zb mit verschlüsselten Mails kommuniziert haben sowie Tatbegehungsgefahr, weil die Betroffene teilweise seit langem in der Tierrechtsszene aktiv sind.Unschuldsvermutung? That is pre-9/11 thinking! (via)