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Das BKA ist laut Gesetz immer noch verpflichtet, auf der Liste nur Sites mit Kinderpornographie oder Links zu darauf zu haben. Was ich mit "das ist nicht mehr zweckgebunden" meinte: beim ISP kommt nur noch die Liste an, nicht die Zweckbindung. Wenn jetzt www.fefe.de auf der Liste landet, und ich das mitkriege (lacht nicht: über www.fefe.de kommt auch meine Mail rein und ich sitze gerade im Ausland; für mich ist da also nichts gesperrt, und eure Mail kommt auch nicht an, wenn der ISP nicht per DNS sondern per IP blockt), dann könnte ich zum Verwaltungsgericht gehen und klagen.
Das BKA könnte dann auf Zeit spielen, und nach fünf Jahren habe ich mich dann durch die Instanzen gekämpft und meine Domain wieder. Bis dahin erinnert sich keiner mehr an die Site und meine User sind weg. Das BKA muss dann die Verfahrenskosten tragen (also mal unter der Annahme, dass der Richter sich nicht von deren "Experten" vernebeln läßt), aber das kratzt da ja niemanden, das zahlt der Steuerzahler. Beim BKA wird niemand gefeuert, keinem die Pension gekürzt.
Der "Rechtsbehelf" wird also in der Praxis ähnlich wirkungsvoll sein wie bei Körperverletzung im Amt und illegalen Hausdurchsuchungen.
Auf dem Papier ist es dem BKA aber verboten.
Für mich als Zyniker zählt, was am Ende für mich rauskommt, daher habe ich hier mal "ist illegal" und "können sie nicht machen" in einen Topf geworfen.
Meine frühere Aussage, dass das BKA da heute schon legal andere Dokumente drauf tun kann, muss ich zurück ziehen. Sie können sie illegal drauf tun und einem das Leben zur Hölle machen, aber immerhin hat man (auf dem Papier) Rechtsmittel, die man einlegen kann.
Falls mir das ein Jurist mal kurz bestätigen oder dementieren würde, wäre ich zu Dank verpflichtet.
Update: Ein Jurist hat kurz bestätigt. Danke! Es gibt da auch noch sowas wie eine einstweilige Verfügung im Gräbenkampf mit Behörden. Ich forsche da weiter an den Details herum.