Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
(3) Die Diensteanbieter trifft kein Verschulden, wenn im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs auch Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten.Das wird schon direkt einkalkuliert und ins Gesetz geschrieben. Wenn das Volk das sieht, fängt es womöglich zu denken an, und fragt sich, ob hier überhaupt Kinderpornographie gesperrt werden soll, oder ob es nicht um ein Feindsenderverbot geht. Das kann sich ja jeder vorstellen, wie das BKA dann im Einzelfall haftet, wenn blog.fefe.de versehentlich auf der Zensurliste landet.
Übrigens ist blog.fefe.de auch per IPv6 und https erreichbar (und https über IPv6). So langsam kann man es sich ja kaum noch leisten, nicht https anzubieten.
Aber zurück zu dem Internetzensurgesetz. Ihr werdet nicht glauben, womit die das Begründen. Achtung, festhalten:
Die Dimension der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet in Deutschland verdeutlicht die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen allein in Deutschland (z.B. Operation Marcy: 530; Operation Penalty: über 1.000; Operation Mikado: 322; Operation Himmel: 12.000; Operation Smasher: 987) (vgl. hierzu die Pressemitteilung des) Bundeskriminalamtes vom 27. August 2008 zu aktuellen Entwicklungen im Bereich schwerer und organisierter Kriminalität).JA! Sie benutzen wirklich Operation Himmel, das größte Debakel der Geschichte des BKA, wo sie am Ende so gut wie niemanden anklagen konnten, als Begründung!
Aber halt, geht noch weiter:
Die technologieneutrale Ausgestaltung des Gesetzentwurfes geht mit Blick auf beabsichtigten Vereinbarungen davon aus, dass lediglich - möglichst „grundrechtsschonend" - die so genannte DNS-Sperre eingesetzt wird. Diese Sperrtechnik ist nach diesseitiger Auffassung nicht mit einem Eingriff in das durch Art. 10 GG geschützte Fernmeldegeheimnis verbunden, weshalb auch keine Ausnahmeregelungen zu § 88 TKG in dem Entwurf enthalten sind.Seht ihr? DNS-Manipulation ist kein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis! Das ist gut zu wissen. Dann hätte der Bundestag sicher auch nichts dagegen, wenn jemand ihren DNS-Server manipulieren würde, oder? Immerhin fällt ihnen selber auf, dass sie da keine Argumente für haben, daher:
(Anmerkung: Hier muss ausführliche Begründung folgen über DNS-Sperre und Gründe, weshalb damit kein Eingriff in Art 10 GG damit auch $88 TKG irrelevant ist, s. hierzu im Wesentlichen Stellungnahme der Ressorts BMI, BMFSFJ und BMWi vom 19.02.09)Argumente gibt es nicht, daher verweisen wir auf Aussagen von uns selbst. Das werde ich auch mal mit dem Finanzamt probieren. Nein, ich muss keine Steuern zahlen dieses Jahr. Warum nicht? Meine linke Hand hat mir das gesagt!