Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die auf die Sachrüge weiterhin gebotene Nachprüfung des -Urteils .hat keinen Rechtsfehler aufgedeckt. Insbesondere ist gegen die Bemessung der Strafe, die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe und die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung aus Rechtsgründen nichts zu erinnern.Damit ist dann wohl endgültig, dass er hinter schwedische Gardinen muss.