Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
"Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden."Heise hat natürlich auch eine Meldung dazu und noch NIE in der Geschichte der Heise-Foren gab es so viel Freude auf einem Haufen bei einem Artikel :-)Sie sähe - so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde. Im Januar ist Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung -wenn auch nicht rechtskräftig - verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt hat. In der Hauptverhandlung kam zur Sprache, dass es wegen eines ähnlichen Deliktes eine weitere Anklage in München gibt.
Sogar die Süddeutsche freut sich und schreibt auf Seite 2:
Rechtsanwalt Gravenreuth ist in der deutschen IT-Szene wegen zahlreicher Abmahnungen berühmt und berüchtigt. In den neunziger Jahren tat er sich dadurch hervor, dass er und seine Mitarbeiter unter dem Pseudonym "Tanja Nolte-Berndel" auf private Kleinanzeigen in Computerzeitschriften antworteten. Ging ein so Angeschriebener auf die Bitte um Software-Tausch des angeblichen Teenagers ein, wurde dieser wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt oder auch angezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit waren Serien-Abmahnungen im Bereich des Markenrechts.Das Urteil ist laut Golem nicht rechtskräftig und er kann auch noch in Berufung gehen. Wird er natürlich machen, aber ich finde, heute ist trotzdem ein Feiertag. *korkenknall*