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Die Sicherheitsbehörden können nun ohne richterliche Genehmigung Telecom-Anbieter dazu zwingen, Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Der Theorie nach ist das nur zulässig, wenn "eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht", eine unabhängige Überprüfung dieser Voraussetzung findet aber nicht statt. Tatsächlich werden die Behörden mit den erlangten Informationen technisch in die Lage versetzt, einen IMSI-Catcher zum Einsatz zu bringen. Ein solches Gerät ermöglicht das Aufzeichnen und Entschlüsseln von Telefonaten, die von den betroffenen Anschlüssen geführt werden.Außerdem führen sie noch eine Sexualstraftäter-Datei ein, mit wahrscheinlich ähnlich furchtbaren Auswirkungen wie in den USA. Seufz.Außerdem müssen Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgegeben werden. Der Provider-Verband ISPA hat in letzter Sekunde eine Einschränkung auf "konkrete Gefahrensituationen" und eine nachträgliche Information des Rechtsschutzbeauftragten, der dem Innenministerium beigeordnet ist, erwirkt. Doch auch hier gibt es vorab keine Kontrolle, ob die Voraussetzungen für das Auskunftsersuchen wirklich gegeben sind.
Ebenfalls eingeführt werden Meldepflichten, zwangsweise Vorführungen und "präventive Anhaltungen" für Personen, die gegen ein Betretungsverbot verstoßen haben oder im Zusammenhang mit einer bis zu zwei Jahre zurückliegenden Sportveranstaltung im In- oder Ausland "unter Anwendung von Gewalt einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder fremdes Eigentum begangen" haben. Diese neuen Bestimmungen sollen laut Regierung vor allem gegen Hooligans eingesetzt werden.