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In diesem Verfahren geht es jetzt darum, daß die Großbanken aus Short Sells Phantomtransaktionen gemacht haben sollen, indem sie mir zwar gesagt haben, sie hätten mir Aktien geliehen, und diese dann verkauft, aber das nicht wirklich getan haben. Der Kläger beschwert sich jetzt, daß die Banken Gebühren für nicht statt gefunden habende Transaktionen eingesackt haben.
Die eigentliche Beschwerde scheint wohl zu sein, daß die Banken untereinander deutlich nachsichtiger sind, wenn die Aktien dann nicht nachliefern, die sie geshorted haben.