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Das Kammergericht Berlin hatte dem Bayern vor vier Jahren bestätigt, dass er in Deutschland gegenüber der Russischen Föderation Ansprüche in Höhe von 2,35 Millionen Dollar plus 10 Prozent Zinsen seit November 1996 geltend machen könne. Einen entsprechenden Schiedsspruch hatte ein Stockholmer Schiedsgericht 1998 erlassen — noch unter Berufung auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und der Sowjetunion.