Fefes Blog
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Tue Nov 8 2005
[l]
Das OLG Köln urteilt:
Wenn man TV-Mitschnitte unentgeltlich ins Netz stellt, ist das OK. Und auch wenn man dafür Geld nimmt, nimmt man dadurch dem Sender keine Zuschauer weg
. Allerdings versichert mir ein befreundeter Anwalt gerade: "in Köln vielleicht", "die sind jeck" und "das hält nie". Immerhin ist es ein Hoffnungsschimmer, daß da draußen auch Richter anfangen, das Internet zu verstehen.
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