[l] Und hier mal ein Urteil ganz nach meinem Geschmack: Beschimpfung im Internet gilt nicht als Beleidigung — Einen Internet-Nutzer in einem Forum als "Arschloch" zu titulieren ist im juristischen Sinne nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Vielmehr handelt es sich um eine pointierte Äußerung des Missfallens aus konkretem Anlass.