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Die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, konkretisiert die Einschätzung. Bereits „die Vorbereitung auf die Wahl habe den rechtlichen Anforderungen voraussichtlich nicht genügt“. Zudem sei es am Wahltag „zu unzumutbar langen Wartezeiten“ vor den Wahllokalen gekommen. Auch die zeitweisen Schließungen von Wahllokalen und die Austeilung von zu wenigen oder falschen Stimmzetteln werden von Selting bemängelt.Die Vorgänge am Wahltag seien nur sehr lückenhaft dokumentiert worden. Bei den dokumentierten Wahlpannen dürfe es sich nur um „die Spitze des Eisbergs“ handeln.