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Nun, da gibt es ein Update. Die verwenden ja eine sogenannte qualifizierte digitale Signatur, was ein gesetzlich geregelter Fachbegriff ist. Da hat man eine Smartcard und einen Kartenleser und lauter staatlich zertifizierte Zertifikate und so weiter, ein Riesenbrimborium. Aber dafür ist das am Ende gesetzlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt.
Die beA-Karten müssen gerade alle getauscht werden. Denn das Verfahren wird jetzt auf eine "Fernsignatur" umgestellt. Also ich weiß ja nicht, wie euch das geht, aber das Wort gruselt mich schon. Fern heißt ja, dass das eben nicht mehr der Anwalt manuell signiert, sondern dass irgendein Server das signiert. D.h. jeder Hack, mit dem man sich zu dem Server durchbeißen kann, kompromittiert sofort das gesamte System. Ich frage mich ja, wer DAS Risiko abgenickt hat. Derjenige ist hoffentlich eh schon dem Ruhestand nahe.
Was ist denn die offizielle Parteilinie dazu? Nun, gucken wir doch mal:
Im Gegensatz zur kartenbasierten Signatur wird bei der Fernsignatur die qualifizierte Signatur des Unterzeichnenden von einem Vertrauensdienste-Anbieter im Auftrag der unterzeichnenden Person erzeugt.Damit führen wir eine neue Angriffsoberfläche ein.
Vertrauensdienste-Anbieter haben ein anspruchsvolles Qualifikationsverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchlaufen und entsprechen den höchsten Sicherheitsanforderungen bei der Identifizierung und Authentifizierung. Das Fernsignaturverfahren bietet damit einen größeren Schutz vor unbefugten Zugriffen und missbräuchlicher Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur.Das ist eine Menge Handwaving und dann eine Schlussfolgerung, bei der man auch das Gegenteil vertreten könnte auf Basis derselben Faktenbasis. Hey, die sind vertrauenswürdig, denn die haben ja schon Vertrauen im Namen!1!!
Ja aber warum machen sie das denn überhaupt? Lief doch endlich halbwegs gerade?
Der Technologiewechsel ist notwendig, da das genutzte Betriebssystem für die derzeitigen beA-Karten zum Jahresende 2022 die sicherheitstechnische Zulassung verliert und darüber hinaus bei einer Vielzahl von Anwältinnen und Anwälten die sich auf der beA-Karte befindenden Zertifikate ablaufen.Dass die Zertifikate ablaufen ist eine Nebelwand. Lasst euch davon nicht verarschen. Der erste Teil ist der wichtige Teil. Die haben da Schrott-Komponenten im Einsatz, weil jemand bei der Planung verkackt hat.
Ja gut, aber das beA ist ja die ganze Zeit schon ein Desaster. Wieso erzähle ich das hier? Weil sie das Ausrollen der neuen Karten direkt voll verkackt haben.
Wie sich herausstellt, können Anwält:innen mit der neuen beA-Karte nicht mehr qualifiziert elektronisch signieren – soweit dafür eine Schnittstelle mit der Kanzleisoftware verwendet wird. Auch die Kommunikation mit Behörden ist dadurch stark eingeschränkt. Qualifizierte elektronische Signaturen sind nur noch über den Web-Client möglich.Ach komm, Fefe, welche Kanzlei verwendet denn schon Kanzlei-Software!1!! Besonders humoristisch wertvoll ist die Stellungnahme der Anwaltskammer. Die meint jetzt nämlich, naja, da müssen dann halt die Softwarehersteller ran. Wir sind nicht in der Pflicht, denen ihre Software auf unser neues Verfahren zu hieven!1!! Wir helfen gerne, bieten sie an, aber jetzt ist das zeitlich ja eher sportlich würde ich sagen.