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Das mag alles sein.
Ihr überseht aber den eigentlichen Skandal in der Meldung. Der eigentliche Skandal in der Meldung ist, dass das BKA argumentiert, das sei ja keine Quellen-TKÜ (für die das Verfassungsgericht ihnen vergleichsweise harte Auflagen diktiert hat), sondern ein weniger schlimmer Eingriff, und daher dürften sie das einfach so machen. Ich zitiere:
Nach Auffassung des BKA handelt es sich bei dieser Methode um eine Überwachung gemäß § 100a Strafprozessordnung – also der regulären Telekommunikationsüberwachung mit richterlicher Anordnung. Obwohl dabei auch umfassend Chatverläufe mitgelesen werden können, sei dies keine Überwachung wie etwa durch den Einsatz des sogenannten Staatstrojaners.Das war eine Medienkompetenzübung. Mein erklärtes Ziel ist es ja schon immer, dass ihr eben nicht nur meinen Kommentar und die Überschrift lesen sollt, sondern die Primärquelle, und zwar möglichst vollständig. In diesem Fall war die Hoffnung, dass ihr dieses Detail seht und merkt, was da gerade abläuft, und euch gewaltig aufregt über die Chuzpe des BKA. Das ist aus meiner Sicht ungefähr so krass wie die Weltraumtheorie des BND damals, ihr erinnert euch vielleicht.
Das ist ein ganz grobes Foul, was das BKA hier macht. Ignoriert mal den Whatsapp-Teil (aber nicht meine Ausführungen dazu, dass man Krypto-Komplexität nicht "in die Software schieben" kann und dann ist sie weg).
Ausgesprochen krass finde ich auch, dass sie es schon wieder mit der "aber wir machen das doch gaaaanz selten!!1!"-Ausrede probieren. Man stelle sich das mal an irgendeiner anderen Stelle vor! "Aber Herr Richter, ich habe den Mann doch nur ganz selten umgebracht, nur ein einziges Mal!!1!"
Unfassbar!