Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Künast hatte 22 Äußerungen an das Gericht gereicht, weil sie die Herausgabe der Identitäten dahinter von Facebook haben wollte. Doch: "Da alle Kommentare einen Sachbezug haben, stellen sie keine Diffamierungen der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigung nach § 185 StGB dar."Ich bin kein Jurist, aber die Hürde kommt mir zu tief vor. Ich bin jetzt kein Freund von Frau Künast oder ihrer Politik, aber dass jemand jemanden straflos auf Facebook (oder irgendwo!) als "Drecks Fotze" (nur echt mit dem Deppenleerzeichen!) oder "Schlampe" bezeichnen kann, das wundert mich. Gut, die Begründung hebt auf den Kontext ab, aber das hätte ich unabhängig vom Kontext für jenseits des Erlaubten gehalten. Und zu Recht.
Update: Der Postillon dazu überzeugt mal wieder :-)