Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Es ging um die Satiresendung extra 3. Alice Weidel hatte gefordert, die political correctness abzuschaffen. Selbst das LG Hamburg hat erkannt, dass sich "Nazi-Schlampe" als satirische Reaktion darauf bezog und keine stumpfe Herabwürdigung der Person darstellte.
Offensichtlich gibt es da kein Limit. Das regional, überregional, national und international berüchtigte Landgericht Hamburg hat mal wieder so richtig tief ins Klo gegriffen.
Bei Androhung von 250.000 Euro beziehungsweise einer Ordnungshaft seien sie [Quad9, ein freier DNS-Resolver] verpflichtet, den Zugang zu einer Domain zu unterbinden, die per Sharehoster Alben des Musiklabels zugänglich macht.Der eigentliche Täter nach geltendem Recht ist hier der, der die urheberrechtlich geschützten Daten beim Sharehoster hochgeladen hat. Aber den belangen sie nicht. Auch nicht den Sharehoster. Auch nicht das Webforum, das auf den Sharehoster linkt. Nein. Sie belangen das Telefonbuch, dass es das Webforum aus dem Telefonbuch löschen soll.
Wie weit darf Satire gehen?
Update: Ein Leser fragt: Wie weit darf Satire gehen? Und hängt diese LG-Hamburg-Entscheidung an, dass DNS-Sperren wirkungslos sind und man daher einen Accessprovider nicht zu DNS-Sperren verpflichten könne.
Die haben sich da gerade eine schöne Piefke-Abmahn-Pipeline aufgebaut in Österreich, mit der sie jetzt die Deutschen in aller Ruhe zur Ader lassen. Und keine der beteiligten Instanzen hat auch nur den geringsten Anreiz, irgendwas genauer zu prüfen oder für zu hoch zu befinden oder gar als rechtsmissbräuchlich abzulehnen.
Ich kann ihnen das nicht übelnehmen.
Nach dem, was Deutschland mit dieser Kochbuch-Abmahnnummer gemacht hat?
Und es ist ja auch Deutschland, was immer noch jedes Jahr einen Scheit vom Baum des Rechtsstaats nachlegt, wenn es um Verlängerung oder Verschärfung von Urheberrecht geht. Rein von der Karma-Bilanz her haben wir das nicht besser verdient. Wir wählen seit Jahrzehnten immer wieder dieselben Urheberrechtsfanatiker.
Und jetzt? Jetzt kaufen wir auch noch vom Urheberrechts-Maximisten Smudo eine Covid-App. Ja nee klar.
Es ist wirklich schade, dass die Abmahnmafia immer irgendwelche Passanten und alleinerziehende Mütter umnietet und nicht mal jemanden wie Smudo oder Internet-Vorzensur-Politiker mit ihren Uploadsperren, die Artikel 5 des Grundgesetzes nicht kennen.
Heute sind wir einen Schritt weiter:
Schon die Verwendung eines Kryptographischen-Handys der Fa. EncroChat deutet auf konspiratives Verhalten zur Begehung und Verdeckung von Straftaten hin (OLG Bremen, Beschluss vom 18. 12.2020 – 1 Ws 166/20 – Juris- ).Und im Gegensatz zu den ansonsten mittelalterlichen USA haben wir ja auch das zentrale Mittel zum ehrlich halten der Polizei hier nicht: Dass illegal gewonnene Beweismittel automatisch nicht zulässig sind.
Soweit der Beschuldigte die Ansicht vertreten läßt, die EncroChat-Erkenntnisse und die darauf aufbauenden Beweisergebnisse seien prozessrechtlich nicht verwertbar, teilt der Senat die Auffassung nicht.Seht ihr? Fertig! Findet der Senat nicht, damit ist die Nummer geritzt. Nein nein, liebe Beobachter, das ist nicht richterliche Willkür. Das ist business as usual vor deutschen Gerichten.
Und in der Tat hat sich das OLG Rostock das nicht einfach so aus dem Arsch gezogen, sie haben übernommen, was die Kollegen vom OLG Bremen fanden, dem sich auch das OLG Hamburg schon freudestrahlen angeschlossen hat.
Die Argumentation ging in Bremen so:
Eine unrechtmäßige Erlangung der Daten durch die französischen Behörden sei nicht ersichtlich. Ebenso sei nicht ersichtlich, dass die Daten nach dem Willen des weiterleitenden Staates nicht für ein Strafverfahren verwendet werden dürften. Da auch nichts dafür spreche, dass sich die deutschen Behörden gezielt einer ausländischen Behörde bedient hätten, um Kompetenzen auszuüben, die ihnen nicht zustünden, um so die Grenzen deutschen Rechts willkürlich zu unterlaufen, bestünde keine Grundlage für ein begründungsbedürftiges Beweisverwertungsverbot.Ja klar, wenn man nicht hinguckt, dann sieht man auch nicht, ob die Daten von den Franzosen illegal erlangt wurden.
Was haben die Franzosen denn genau übermittelt, fragt ihr?
Aus einem in Frankreich geführten Ermittlungsverfahren seien dem BKA im Rahmen des internationalen polizeilichen Datenaustausches Daten zur Verfügung gestellt worden, aus denen sich die EMEI von in Deutschland eingebuchten Mobilfunkgeräte mit E-Mail-Adresse des Mobilgerätes und der jeweiligen Kontaktpartner, Datum, Uhrzeit und Funkmaststandort der jeweiligen Kommunikation sowie Kommunikationsinhalte bestehend aus Chatnach-richten und übermittelten Bilddateien ergäben.So läuft das in unserem "Rechtsstaat". Die französischen Behörden werfen einen Sack mit Daten über die Mauer, die ihnen bestimmt ein Vögelchen gezwitschert hat, denn eine andere legale Erklärung für deren Herkunft sehe ich gerade nicht. Unsere Behörden sagen, diese Daten rechtfertigen einen Verdacht. Ja, äh, was hat denn dan den Verdacht gerechtfertigt, der dann in Frankreich dazu gefürt hat, diese Daten überhaupt erst zu extrahieren?!
Ich bin ja auch ein Freund davon, Kriminelle einzulochen. Aber ich komme nicht umhin, mich über die ... Flexibilität unserer Justiz zu wundern, denen es gegen "den Kriminellen" (woher wisst ihr denn das, dass der kriminell ist und Strafe verdient hat?!) offensichtlich illegal erworbenes Beweismaterial zulässt, aber deren Standards bezüglich der Herkunft der Daten aus Frankreich mehrere Größenordnungen weniger voreingenommen ist und einfach in die Gegenrichtung annimmt, dass das schon alles seine Richtigkeit gehabt haben wird.
Wenn ich das richtig sehe, haben die Bremer dann noch Hausdurchsuchungen und weitere Maßnahmen gemacht und echte, verwertbare Beweise gefunden. Soviel Arbeit macht sich das OLG Rostock nicht. Die sagen einfach: Hier sind die Chatnachrichten, schuldig!1!!
Ich weiß ja nicht, ob den Rostocker Richtern klar ist, dass es sich hier um Bits handelt. Bits kann jeder machen. Ich kann Bits machen, in denen steht, dass die Rostocker Richter miteinander gechattet haben. In die Bits kann ich jede IMEI der Welt reintun. Ob die Rostocker Richter dann auch einfach so glauben würden, dass die Daten a) echt, b) glaubwürdig, c) aus legaler Quelle und d) als Beweismittel ausreichend sind?
Hey, zur Not könnte ich meinen schönen Bits auch durch die französischen Strafverfolgungsbehörden tunneln, wenn sie dann glaubwürdiger sind!1!!
Na, was glaubt ihr?
Welches Gericht ist überregional für seine Pro-Contentmafia-Entscheidungen bekannt?
Richtig! Das LG Hamburg!
Jetzt nicht nur überregional sondern sogar weltweit für seine Fehlurteile verrufen.
Das muss man als deutsches Provinzgericht erst mal schaffen. Herzlichen Glückwunsch, Hamburg! Wir sind wieder wer!!1! (via)
Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel, in dem es unter anderem um Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging, kommentiert. Er schrieb: "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über Facharbeiter, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt."Der Hammer: Es war eine Hamburger Kanzlei. Und die sind nach Berlin gekommen dafür. Das LG Berlin hat es also geschafft, dem LG Hamburg in Sachen furchtbare Rechtsprechung den Rang abzulaufen.
Wieso kann Berlin nicht einmal in was Positivem vorne liegen?!
Update: Wow. Jetzt kommen hier lauter Leute an, die das OK finden, wenn Facebook verurteilt wird. Leute, denkt euch mal euch statt Facebook da hin. Ich klebe einen Aufkleber "Trump ist geil" auf euer Auto. Ihr macht ihn ab. Ich gehe zum LG Berlin und erwirke eine EV gegen euch. Mit welchem Recht sollte ich denn bitte von euch erwarten dürfen, dass ihr meine freie Meinungsäußerung auf eurem Auto durch die Gegend fahrt?! Das ist ja wohl offensichtlich eure Entscheidung, was ihr auf eurem Auto duldet und was nicht. Niemand hat ein Recht darauf, bei Facebook seine Inhalte zu publizieren. Facebook räumt das Recht explizit nicht ein. Ihr habt keinen Hostingvertrag mit denen! Die erklären sich bereit, euren Scheiß zu veröffentlichen, wenn sie gerade Bock drauf haben. Und das ist aus wirtschaftlichen Gründen zufällig meistens so. Aber dass ein Gericht diesen Antragsteller nicht aus dem Saal gelacht hat, das lässt mich gerade an unserem Realitätszweig zweifeln. What the FUCK!?
Fürchtet euch nicht, in Hamburg arbeiten echte Spezialexperten! Die können das!
Die Verwaltung des Landgerichts (LG) Hamburg sieht sich nicht dazu veranlasst, rechtsverbindlich zu erklären, dass die Inhalte auf der eigenen Seite alle den Vorgaben des Urheberrechts entsprechen. Das erklärte das Gericht nun auf zwei Anfragen von heise online hin, die als Folge eines aktuellen Beschlusses von vergangener Woche gestellt worden waren.Natürlich nicht! Unsere Gesetze sind für den Pöbel, nicht für uns selbst!!1!
Jetzt kann doch jemand mit Gewinnerzielungsabsicht urheberrechtsverletzende Werbung schalten und dann die Webseiten in Anspruch nehmen!
Oder übersehe ich da was?
Und wenn Webseiten für Urheberrechtsverletzungen bei Dritten haften, dann doch sicher auch für Malware! Wir können also endlich die Verlage für die Malware in Anspruch nehmen, die über deren Werbenetzwerke verbreitet wird!
Vielleicht wird Ransomware damit zu einer Art Geschäftsmodell, aber nicht nur für den Erpresser sondern auch für den Erpressten. Der kann sich ja die Kohle von dem Verlag zurückholen, der ihm die Malware-Werbung eingeblendet hat!
Oder übersehe ich da was?
Lohnt es sich ab heute, auf so viele schmierige Internetbanner wie möglich zu klicken?
Update: Ist das eigentlich transitiv? Wenn das über eine Kette von Werbenetzwerken geht, kann ich die dann alle der Reihe nach in Anspruch nehmen?
Update: Ein Einsender schlägt vor, die Leistungsschutzrecht-Verfechter zu priorisieren.
Heute so: Gucken wir doch mal ins Impressum bei justiz.hamburg.de!
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Boah was bin ich froh, keine Gewinnerzielungsabsicht mit meinem Blog zu verfolgen.
as Ergebnis: Der Artikel „Der Märchenonkel“ zu Todenhöfers Reise zur Terrormiliz Daesh und seinem Buch „Inside IS“ ist aus dem Internet gelöscht.Tatsächlich ist der Spiegel aber nicht verurteilt worden, sondern es handelt sich um einen Vergleich. Der liest sich aber nicht so, als hätte der Spiegel da an irgendeinem Punkt gewonnen. Außer halt, dass sie jetzt sagen können, das sei nur ein Vergleich und daher "ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage".„Jetzt haben wir in der Sache zu 100 Prozent gewonnen. Der ‚Spiegel‘ hat zu allen 14 (!) von mir als unwahr bezeichneten Stellen ‚strafbewehrte Unterlassungserklärungen‘ abgegeben. Das heißt: Er darf diese 14 Aussagen nie mehr wiederholen, wenn er eine gerichtliche Bestrafung vermeiden will. Juristisch ist das die Höchststrafe!“, schrieb Todenhöfer am Dienstagabend auf seiner Facebook-Seite unter der Überschrift „Rufmord-Kampagne gescheitert“.
Wer Todenhöfer nicht kennt: Zu ihm gibt es eine recht umfangreiche Wikipedia-Seite.
Und dank des Ende 2015 neu gefassten Paragrapen 4a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb findet das Gericht auch, dass Eyeo sich der "aggressiven geschäftlichen Handlungen" schuldig gemacht hat.
Ich für meinen Teil findet ja nicht, dass man da groß konstruieren muss, um ein Wettbewerbsverhältnis zu finden. Eyeo hat ein schleimiges Geschäftsmodell, bei dem sie Werbung verkaufen, das durch ihre Blocker durchkommt. Axel Springer verkauft Werbung. Wenn sich zwei an die selben Kunden richten, gibt es ein Wettbewerbsverhältnis.
Ich für meinen Teil finde es daher in Ordnung, wenn Eyeo zugemacht wird.
Was mich allerdings ärgert, ist dass die jetzt über den Weg auch Easylist wegbomben wollen, und das ist auch für bessere Adblocker wie ublock die Basis. (Danke, Merkel und Gabriel! Wer hat die noch gleich gewählt?!)
Mit dem unter diesen Umständen zu erwartenden Ergebnis.
Dafür, dass das das LG Hamburg war, ist das urteil sogar halbwegs … nunja, man kann damit leben. Die haben schon deutlich tiefer ins Klo gegriffen.
Bonus: Das Verfahren richtete sich gegen eine US-amerikanische Webseite.
Update: Ja, Leute, das ist altbekannt. Das war nicht mein Punkt. Mein Punkt war: Das wäre die Gelegenheit gewesen, dem Beuth-Verlag mal gepflegt die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Es gibt nämlich überhaupt keine wie auch immer geartete Rechtfertigung dafür, dass jemand für den Zugriff auf Normen Geld verdient. Entweder es ist eine Norm, deren Zweck ist, eine allgemeine Vorschrift für den interoperablen Bau von Dingen zu sein, und dann hat die auch kostenfrei jedermann zugänglich zu sein, oder es ist keine Norm, dann können wir von mir aus den Markt das regeln lassen. Aber was wir hier haben ist ja gerade kein Markt, in dem irgendjemand anderes konkurrieren könnte, sondern wir haben Normen, an die ich mich halten muss, aber nur einer kann sie mir verkaufen. Hier hätte das LG Hamburg sagen können: Nee, Freunde, das ist nicht urheberrechtlich geschützt. Das ist vom Charakter her wie ein amtliches Dokument. (Danke, Gerry)
Ich weiß, dass das auch in Gefängnissen so gemacht wird.
Ich befürchte, dass wir es hier mit einem Vorläufer der nächsten Kryptokriege zu tun haben. Das schrittweise die Bedeutung von Menschenrechten wie dem Briefgeheimnis immer weiter abgeschwächt werden, genau wie die NSA-Enthüllungen ja das Gefühl abgeschwächt haben, dass man sich im Internet ungestört unterhalten kann (das war übrigens noch nie gerechtfertigt, das Gefühl).
Verschlüsselung ist unsere letzte Verteidigungslinie. Wir haben uns schon von dei meisten anderen Prinzipien der Aufklärung verabschiedet.
Wir lassen unsere Nachbarn nicht in unser Internet, weil wir uns daran gewöhnt haben, dass Internet Geld kostet und das Haftungsfragen aufwirft. Ja warum eigentlich?
Wir haben uns von der Idee verabschiedet, dass man sich im Netz bewegen kann, ohne abgehört zu werden. Ja warum eigentlich?
Und jetzt versuchen sie, uns der Reihe nach abzugewöhnen, dass wir ein Recht auf Verschlüsselung haben. Erst in so Kontrollhochburgen und Randgebieten wie Gefängnissen und der Bundeswehr, dann werden sie der Reihe nach alle anderen Argumente durchprobieren. Terrorismus, organisierte Kriminalität, Kindesmissbrauch, Jugendschutz, und am Ende wird die Contentmafia in eure SSL-Verbindungen reingucken wollen, um zu prüfen, dass ihr keine Musik raubkopiert.
Ich möchte betonen, dass es keinen weiteren Rückzugsraum gibt. Wenn wir uns die Verschlüsselung wegnehmen lassen, dann können wir das Internet auch gleich wieder zumachen. Und ich rede hier von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, denn alles andere ist Schlangenöl. Das haben sie ja auch schon versucht, uns das als "das ist doch auch verschlüsselt dann, das reicht doch!1!!" zu verkaufen. Fallt auf sowas nicht rein.
Achtet da mal drauf. Ich sage voraus, dass das in nächster Zeit zunehmen wird, dass öffentlich "Probleme" thematisiert werden, die wir haben, weil jemand verschlüsselt hat. "Diesen Terroristen konnten wir nicht aufhalten, denn er hat seine Festplatte verschlüsselt". Das gab es schon mal zaghaft im Zusammenhang mit Skype, aber das fiel ja gleich wieder in sich zusammen, als wir darauf hinwiesen, dass Skype natürlich gesetzeskonform Abhörschnittstellen anbietet.
Update: Kommentar per Mail:
was Du unter http://blog.fefe.de/?ts=ab6b87e5 bei der Bundeswehr ansprichst, ist für Hamburger Schulen seit einiger Zeit normal.
Der feuchte Traum der bis zum Anschlag im Arsch der Contentmafia steckenden Schulbehörde ist es, jederzeit kontrollieren zu können, wer was im Internet macht (Lehrer, Schüler, etc.).
Die zu diesem Zweck ausgerollte "Lösung" nennt sich "Time for Kids" "Schulrouter Plus" und ist insgesamt ein "Internet minus", etwas derartig zusammengestricktes habe ich bisher noch nicht gesehen. Dass Sachkenntnis in diesem Bereich gerne von Stock-Fotos und bunten Flyern ersetzt wird, versteht sich von selbst…
Wobei ich ja sagen muss, dass ich das in Hamburg durchaus verstehen kann. Da ist man ja quasi direkt in der Nachbarschaft des LG Hamburg.
Update: Noch einer:
nicht nur die Bundeswehr macht das, sondern auch das Arbeitsamt. Für die habe ich mal ein Jahr lang Tech Support gemacht. Da sitzt dann ein Squid mit nem selbstgepopelten root certificate davor, was auf allen Rechnern verteilt ist. Zumindest im IE funktioniert das. Man hatte auch mal versucht, da Firefox einzuführen, aber der blockt, sobald er etwas nicht erkennt.
Update: Auch an Berliner Schulen, in mindestens einer öffentlichen Verwaltung und die Rentenversicherungen setzen sowas anscheinend ein. Wie gruselig! Schade, dass wir keine Parteien haben, die sich um Bürgerrechte kümmern, sonst würde man das gesetzlich verbieten. Fernmeldegeheimnis und so. Das kann ja wohl nicht sein, dass eine Organisation erfolgreich argumentieren kann, das Fernmeldegeheimnis sei nicht verletzt, weil da ja kein Mensch sondern nur eine Software mitliest. Das wäre ja wie wenn man behauptet, Videoüberwachung sei nicht schlimm, weil das eine Kamera und kein Mensch ist.
Mieter können nicht ohne weiteres Mieten wegen Lärms vom Bolzplatz einer benachbarten Schule mindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Er hob eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Hamburg auf und gab den Fall an die Vorinstanz zurück.Vielleicht müssen wir Hamburg mal den Bundeslandstatus wegnehmen. Die kriegen dieses LG-Hamburg-Problem ja seit Jahren nicht in den Griff da. (Danke, Nicole)
Der Punkt beim Betreiben eines Bittorrent-Trackers ist ja gerade, dass der Tracker keine Ahnung hat, welche Files da getraded werden. Nicht weil er böswillig wegguckt, sondern weil er es nicht wissen kann. Er kennt nur einen kryptographischen Hash-Wert der Dateien. Und was macht einen Hash-Wert zu einem kryptographischen Hash-Wert? Dass Rückschlüsse von Hash auf Inhalt praktisch unmöglich sind.
Aber von solchen Details als Logik und Naturgesetzen hat sich das Landgericht Hamburg ja noch nie beeindrucken lassen.
Ja, höre ich euch jetzt fragen, könnte der Torrentbetreiber nicht einfach die Hash-Werte googeln oder auf den Torrent-Trackern nach ihnen suchen? Klar! Aber die werden ja der Reihe nach weggeschossen, und wenn da was stünde mit dem jeweiligen Hash-Wert, dann wäre das nur Hörensagen. Da kann sonstwas stehen.
Was hier gerade passiert, ist dass das Landgericht Hamburg das Telefonbuch verurteilt (? oder einstweilige Verfügung? Nicht so klar aus dem Text), weil die Musikindustrie sagt, dass Kriminelle miteinander telefonieren. Und es ist noch nicht mal klar, dass die Kriminellen überhaupt vorher ins Telefonbuch geguckt haben, weil Bittorrent auch ohne Tracker funktioniert.
Jeder, der einen Webserver betreibt, oder einen DNS-Server, oder einen Jabber-Server, oder einen Mailserver, oder sonst irgendwelche Server, der sollte sich jetzt echt Sorgen machen.
Update: Scheint sich bloß um eine Einstweilige Verfügung zu handeln. (Danke, Florian)
Oettinger: Europa schafft keine Google-Alternative mehrDas liegt meiner Ansicht nach vor allem an unserem Urheberrecht und unserer "Meinungsfreiheit" (du kannst sagen, was du willst, aber das LG Hamburg wird dich dann verknacken). Aber wartet, das ist nicht, was ich euch zeigen wollte. Guckt mal hier:
der "Innovator of the Year" ging an Kreditech, das 75 Millionen Euro Wagniskapital einsammeln konnte. Die Firma wertet die Daten aus sozialen Netzwerken aus, um die Kreditwürdigkeit eines Netznutzers zu ermitteln. Damit ist man besonders in Polen, Tschechien und Russland erfolgreich – wo die Datenschutzregelungen etwas laxer sind.JA SUPER! Das ist die gefeierte Innovation aus Deutschland?! (Danke, Stefan)
Den Winkel an der Geschichte hatte ich ja noch gar nicht mitgeschnitten, dass das ausgerechnet das LG Hamburg war, bei dem sich Redtube die einstweilige Verfügung geholt hat. BWAHAHAHA
Zwar liege eine Open-Source-Entwicklung vor, deren Produkt habe Appwork sich aber zu eigen gemacht. Hierfür spreche, dass der Hersteller finanziell durch Werbung von der Verbreitung der Software profitiere. Im Informationsfenster der Software sei ein Vermerk zugunsten des Unternehmens angebracht.Damit liegt die Idee nahe, ab jetzt in solcher Software lieber Werbung für das LG Hamburg und vielleicht noch die eine oder andere Abmahnkanzlei einzubauen. Mal schauen, was passiert, wenn das jemand ausprobiert. (Danke, Tim)
An Herrn Stadler: Willkommen im Club :-)
Update: Ich seh da zwar keine dubiosen Einblendungen, aber andere Leute kriegen sie anscheinend noch, insofern hat möglicherweise der Antivirenbetreiber sogar Recht.
Wie dem auch sei, für alle diese Fälle habe ich für euch eine gute Gelegenheit: Heldenhaft hat sich Markus Kompa in die Bresche geworfen und eine Klage eines "Krebsarztes" eingefangen, der selbstverständlich vor dem LG Hamburg klagt, wo auch sonst. Es geht um einen Youtube-Link, den Kompa gesetzt hat, und das Video ist eine ZDF-Dokumentar-Produktion, deren Inhalt der "Krebsarzt" anficht. Dafür soll jetzt Kompa in Anspruch genommen werden. Es geht also mal wieder um Linkhaftung, und das LG Hamburg hat (wie zu befürchten stand) vorläufig zu Gunsten des "Krebsarztes" entschieden. Jetzt sammelt Kompa Geld für die nächsten Instanzen.
Aus meiner Sicht ist das das perfekte Gerichtsverfahren, um diesen Scheiß mal durchzukämpfen. Erstens handelt es sich nicht um "Kinderporno" oder "Raubkopien", d.h. man kann das mal halbwegs unbelastet von den üblichen Vorurteilen in der Presse besprechen. Zweitens ist Kompa Medienanwalt und kennt sich mit der Materie aus. Er wird also die ganzen dummen Fehler, die "Normalbürger" bei sowas machen, und die im Fortgang des Verfahrens Nachteile mit sich bringen, vermieden haben. Drittens würdet ihr mal was gutes mit eurem Geld tun :-) Der Verteidiger von Kompa soll übrigens der Herr Stadler werden, der ebenfalls ein beliebtes Blog betreibt. Wir können hier also mit Fug und Recht von "das Internet gegen das LG Hamburg" reden. Ich bin mir sicher, wenn es sich um eine Strafsache handeln würde, wäre auch Herr Vetter noch mit an Bord :-)
Garantieren kann das zwar niemand, aber wenn das Verfahren gewonnen wird, dann zahlt die Gegenseite alle Instanzen. Stellt sich also die Frage, was mit dem Geld in dem Fall passieren soll. Kompa bietet eine Rücküberweisung an, schlägt aber die Einrichtung eines Freiheits-Verteidigungsfonds ein. Ich halte das für eine gute Idee. Lasst uns da mal eine Debatte starten. So wie bisher geht das jedenfalls nicht weiter mit dem LG Hamburg.
2. sagen sie, dass RapidShare selber Prüfpflichten habe für die bei ihnen hochgeladenen Daten, und zwar weil sie ein Bonussystem hatten, das massenhaftes Downloaden einzelner Dateien belohnt hat. Mit anderen Worten: sie haben sich das selbst zugefügt. Finde ich eine akzeptable Begründung an der Stelle. Das haben die sich selbst zuzuschreiben. Konkret:
Der Rapidshare AG wurde mit Urteil vom 14.03.2012 verboten, über 4.000 konkret bezeichnete Musiktitel im Rahmen ihres Onlinedienstes in der BRD öffentlich zugänglich machen zu lassen.Klägerin gegen RapidShare war übrigens die GEMA. Immerhin haben sie die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Vielleicht kann der diesen Vernichtungsfeldzug der GEMA gegen das Internet aufhalten, solange noch Reste von rauchenden Krusten übrig sind.
Die Düsseldorfer Firma störte sich vor allem daran, dass Dienste wie Voice-over-IP (VoIP) oder Instant Messaging nicht Gegenstand einschlägiger Verträge der zur Deutschen Telekom gehörenden Mobilfunkgesellschaft sind. Sie führte weiter ins Feld, dass die Bandbreite des Online-Zugangs von T-Mobile ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt werde.Ex-akt. Volltreffer. Und zwar direkt in die Fresse.
Leider haben die Richter das Problem noch nicht vollständig genug begriffen, um generell zu entscheiden, dass ein Zugang, bei dem einzelne Dienste geblockt werden, generell nicht als Internetzugang bezeichnet werden darf.
Das Landgericht ging laut einer Mitteilung der Hamburger Justizbehörden davon auch, dass sich YouTube die von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht hat. Daraus folgten "erhöhte Prüfpflichten" im Hinblick auf die Inhalte der Videos, denen die Google-Tochter nach Auffassung der den Fall behandelnden Kammer nicht nachgekommen ist.Das klingt ja verdächtig nach der bei den Forenhaftungs-Klagen zur Schau gestellten Weltanschauung des LG Hamburg. Na super. Grasen die jetzt alle möglichen "zu Eigen machen" Anwendungsmöglichkeiten der Reihe nach ab, bis im Internet kein Stein mehr steht? Das kann ja nicht mehr lange dauern, bis sie Abgeordnetenwatch zumachen oder den E-Petitions-Server des Bundestags zumachen.
Hoffentlich hat Google mitgekriegt, dass Karlsruhe die ganzen LG-Hamburg-Entscheidungen jeweils wieder gekippt hat, wenn jemand Revision eingereicht hat.
Update: Jetzt kommen hier Mails an, dass da Vorsatz notwendig ist. Ja, stimmt, aber wie soll man das nachweisen?
Update: Im Beck-Blog beraten Juristen darüber, wie das auszulegen ist. Im Übrigen sei angemerkt, dass schon ein Verfahren wegen Kinderpornographie reicht, um einen Menschen ins soziale Abseits zu schieben. Selbst wenn das eingestellt wird, weil sie keinen Vorsatz nachweisen können, kann man dann nur noch den Namen wechseln und aufs Land ziehen.
Die Kläger erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte. Anschließend stritten die Parteien aber über die Kosten des Verfahrens. Das Landgericht Hamburg entschied, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail als "zugegangen" zu beurteilen sei und dass das Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem Abgemahnten läge.Heilige Scheiße, das ist selbst für das LG Hamburg eine unglaubliche Verfehlung. Mit anderen Worten: das LG Hamburg zwingt Deutschland, keine Spamfilter einzusetzen, und täglich ihren Spam komplett zu lesen. Un-glaub-lich. (Danke, Wolfgang)
Update: Wow, mein Weltbild gerät ins Wanken! Das LG Hamburg hat auch in einem Fall mal für die Pressefreiheit entschieden, allerdings erst in der Hauptverhandlung. Vorher haben sie gegen die Presse eine Einstweilige Verfügung erlassen.
Das LG Hamburg sagte ja, der BGH sagt jetzt nein. Ein Glück, wenn ihr mich fragt.
Das LG Hamburg hat Ende Juli entschieden, dass ein Webhoster ab Kenntnis auch für nicht offensichtliche Rechtsverletzungen seiner Kunden haftet. Selbst wenn der Hoster gar keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten seiner Kunden hat, sei er demnach verpflichtet, die Veröffentlichung zu unterbinden – etwa durch spezielle Filter oder Firewalls.Danke, Zensursula! Jetzt wo eh alle Filterinfrastruktur haben müssen, da kommt natürlich sofort das Landgericht Hamburg und nutzt das für ihren Kreuzzug gegen die Bevölkerung.
Der Hammer daran ist, dass es um ein ungeschwärztes Urteil (!) ging, das jemand ins Internet gestellt hat, und bei dem sich der Anwalt der Gegenseite ("Ein bekannter Rechtsanwalt aus München") in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Persönlichkeitsrechte! Wegen eines Urteils!! (Danke, Andreas)
Ich verstehe ja nicht, wie es zu so einem krassen Fehlurteil überhaupt kommen kann. Hat da der Heise-Anwalt dem Richter an den Haaren gezogen? Un-glaub-lich. Denn Beihilfe heißt für Heise nicht nur, dass sie den Link nicht setzen dürfen, sondern sogar dass da jetzt den Redakteuren strafrechtliche Konsequenzen bis zu drei Jahren Haft drohen. Was zur HÖLLE?!?
Ich bin ja Heise wirklich aus tiefstem Herzen dankbar, dass sie diese widerlichen Prozesse durchfechten. Wenn das irgendein mittelloser Präkariatsblogger gewesen wäre, der hätte da aufgegeben und damit wäre das rechtskräftig geworden. Jetzt kann Heise noch zum BGH gehen und hat das wohl auch vor. Ich werde mein c't Abo angesichts dieser Entwicklungen sicher verlängern. Bitte, Heise, kämpft! Kämpft!!
Wobei. Was ist denn, wenn das OLG München absichtlich das absurdest mögliche Urteil gefällt hat, damit der BGH das annimmt und dieses Knödel-Gesetz entkernt? Ich hoffe mal, dass das so gelaufen ist. Denn das kann der BGH unmöglich so stehen lassen.