Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Der Durchschnittsnutzer muss jedoch erkennen, dass YouTube-Inhalte anders als Medieninhalte anderer Internetseiten nicht mittels eines einfachen Rechtsklicks herunterzuladen sind und es muss sich ihm aufdrängen, dass dies auf dem Einsatz einer Technologie bei YouTube erreicht wird und dass youtube-dl ein "Aushebeln" dieses Schutzes erreicht. Es ist deshalb von Bösgläubigkeit der Durchschnittsnutzer auszugehen.Wieso betrifft das den Hoster der Homepage, wo es keine Download gibt? Weil sich die Richter das Konzept der "Störerhaftung" aus dem Arsch gezogen haben.
Begründung: Wir haben deine Bilder nicht mehr, die sind in die trainierte KI eingeflossen und können jetzt nicht mehr entfernt werden. Durch deinen Copyright-Antrag sind uns Kosten entstanden, die muss jetzt jemand tragen. Wir haben ja nichts falsches gemacht, also: Du.
Laion sind die hier. Ein gemeinnütziger Verein aus Hamburg. Die Kanzlei mit der Rechnung war Heidrich Rechtsanwälte, as in Jörg Heidrich, Heise-Justiziar. Der Fotograf heißt Robert Kneschke. Seine Darstellung des Sachverhalts findet ihr in seinem Blog.
Aktuelle Eskalationsstufe:
Update 27.04.2023, 16:25 Uhr:Na da bin ich mal gespannt, was aus der Geschichte wird.
Wir haben eben die Klage gegen LAION e.V. vor dem Landgericht Hamburg eingereicht.
Update: Mir haben mehrere Leser geschrieben, dass das sogar noch ein bisschen absurder ist. LAION hat gar kein KI-Modell von den Fotos sondern bloß eine Liste mit URLs zu den Bildern. Das rückt das Auskunftsersuchen des Fotografen für mich in ein anderes Licht. (Danke, Sebastian)
Wir haben sie gefunden. Die Prämisse, die so absurd ist, dass das Landgericht Hamburg sie nicht durchwinkt.
Was kann es sein, fragt ihr euch? Was kann so absurd sein, dass selbst das Landgericht Hamburg sagt: Nee, lass mal stecken, das ist zu absurd.
Und wer würde so eine Klage überhaupt einreichen? Das müsste ja auch ein besonders widerlicher Widerling sein?
Fragen über Fragen!
Ich löse mal auf: Axel Springer wollte Adblocker verbieten lassen, weil sie angeblich gegen das Urheberrecht verstößen.
Ich möchte das nochmal betonen hier, weil es so krass ist. Das Landgericht Hamburg (!!!) hat sie aus dem Saal gelacht.
Wow.
Aber keine Sorge. Die notorischsten Richter des Landgerichts Hamburg sind ja inzwischen hochbefördert worden und arbeiten beim Oberlandesgericht Hamburg. Die Sache ist also noch nicht vorbei.
Offensichtlich gibt es da kein Limit. Das regional, überregional, national und international berüchtigte Landgericht Hamburg hat mal wieder so richtig tief ins Klo gegriffen.
Bei Androhung von 250.000 Euro beziehungsweise einer Ordnungshaft seien sie [Quad9, ein freier DNS-Resolver] verpflichtet, den Zugang zu einer Domain zu unterbinden, die per Sharehoster Alben des Musiklabels zugänglich macht.Der eigentliche Täter nach geltendem Recht ist hier der, der die urheberrechtlich geschützten Daten beim Sharehoster hochgeladen hat. Aber den belangen sie nicht. Auch nicht den Sharehoster. Auch nicht das Webforum, das auf den Sharehoster linkt. Nein. Sie belangen das Telefonbuch, dass es das Webforum aus dem Telefonbuch löschen soll.
Wie weit darf Satire gehen?
Update: Ein Leser fragt: Wie weit darf Satire gehen? Und hängt diese LG-Hamburg-Entscheidung an, dass DNS-Sperren wirkungslos sind und man daher einen Accessprovider nicht zu DNS-Sperren verpflichten könne.
Cyberpunk, fuck yeah!
Auf der anderen Seite ist das für die USA kein so großer Schritt mehr, wie es für uns klingt. Die haben eh merkwürdige Vorstellungen. Da kann es passieren, dass ein Dorf irgendwo im Nirgendwo an einer Durchgangsstraße gegründet wurde, und dann die Ampelphase manipuliert, damit möglichst viele Leute glauben, es sei noch gelb und sie könnten noch rüberfahren, aber der Sheriff von dem Dorf verteilt dann Knöllchen wegen bei rot über die Ampel fahren. Die Ampel wird von der Kommune aufgestellt, die Polizei wird von der Kommune gestellt, und ein Gericht haben die auch (brauchen sie aber gar nicht, denn die Knöllchen sind landesweit einklagbar).
Der lokale Regierungschef wird von der Bevölkerung gewählt, aber wenn der dafür sorgt, dass er keine örtlichen Steuern erheben muss (die würden auf die vom Bundesland und dem Bund draufgeschlagen!), weil genug Kohle von durchfahrenden Passanten abgezockt wird, dann ist die Wiederwahl natürlich im Kasten. Sheriff und Richter werden in den USA auch gewählt, aber wie gesagt ist das Abzocken der Passanten ja im finanziellen Interesse der Leute da, insofern werden die da auch Hardliner wählen.
Diese Konstellation führt zu Schlagzeilen wie dieser mit dem grandiosen Begriff "speed trap town". Es hat mich auch mal ganz direkt betroffen. Ich war auf Dienstreise in den USA und hatte ein Mietauto, das ich am Flughafen bekam. Bezahlte alles der Auftraggeber, insofern waren mir die Details erstmal egal. Aber das Auto hatte irgendein Problem und ich musste es nach einer Woche tauschen, und fuhr dann zu einer anderen Niederlassung, nicht der am Flughafen, weil die weiter weg gewesen wäre. Die örtliche Niederlassung hat mir dann empfohlen, den alten Mietvertrag bei der Gelegenheit zu stornieren und einen neuen zu machen. Der Typ dort erklärte mir das so: Der Flughafen ist als eigene Kommune inkorporiert und hat eigene Steuern und Abgaben auf alle Geschäfte in seiner Kommune erhoben, weshalb Autovermietungsverträge, die am Flughafen abgeschlossen waren, einen signifikant höheren Mietpreis pro Tag haben.
Kann natürlich auch sein, dass der mich verarscht hat und die Niederlassungen da gegeneinander in Konkurrenz stehen. Wer weiß.
Aber beim Road Trip durch Washington State bin ich dann in der Tat auch mal in einem nicht inkorporierten Dorf vorbeigekommen. Das war eine Siedlung, die die nötigen Unterlagen für eine Eintragung als Kommune nie unterschrieben hat. Die hatten ein Post Office (das bezahlt auch die Post, bzw. der Bund, nicht die Kommune) mit einem riesigen Bild von George W Bush an der Wand, aber keinen Sheriff und keine Feuerwehr. Wenn da ein Brand ausbricht, dann rufen die beim Nachbardorf an, und deren Infrastruktur schickt dann einen Wagen rüber und stellt eine fette (versicherte man mir) Rechnung.
Und in DEM Umfeld finde ich das jetzt auch keinen großen Schritt mehr, wenn sich die Leute selbst bewaffnen, weil es keine Polizei in der Gegend gibt.
Wenn ich mir jetzt die Situation angucke, dass ein Flughafen eine eigene Kommune ist, dann erscheint es mir sogar wie grundsätzlich dasselbe als wenn eine Tech-Firma das macht.
Man darf jetzt auch nicht überbewerten, was das bedeutet, wenn eine Kommune ein eigenes Gericht hat. Da kann man natürlich bei höheren Gerichten außerhalb der Kommune in Revision gehen, wenn die Mist urteilen. Dennoch kann auch das für eine Kommune äußerst lukrativ sein. In Texas gibt es z.B. ein berüchtigtes Gericht, das in Patentstreitigkeiten immer für den Patentinhaber urteilt, und dann jeweils Millionenstrafen verhängt. Sowas wie bei uns das Landgericht Hamburg in Internetfragen. Eine Schande für alle Rechtspfleger, landesweit verrufen. Aber in dem Ort hat Samsung dann (in Texas!) eine Schlittschuhbahn hingestellt, um in der sie ständig über ihr Pseudo-Gericht abzockenden Bevölkerung Wohlwollen zu generieren.
In einem Beschluss der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Hamburg soll es heißen, auf das "geschriebene Wort" sei "wenig Verlass". [...]Au weia. Da sieht man mal, wie sicher sich die Polizei normalerweise vor Gericht sein kann, mit ihren Behauptungen einfach durchzukommen. Das ist für dich ja jetzt auch eher ungewohnt.Nach Recherchen des NDR sollen Zeugen bei ihrer Vernehmung während der Hauptverhandlung Aussagen entschieden bestritten haben, die die Polizei in deren Namen in der Ermittlungsakte vermerkt hatte. [...]
Die Richter sind nach der Vernehmung des Ermittlungsführers der Polizei außerdem zu dem Schluss gekommen, dass auf dessen Abschlussbericht "nur wenig gestützt werden kann", nachdem der Beamte in seiner Vernehmung selbst angebliche Ermittlungsergebnisse als "Arbeitshypothesen" bezeichnet hatte.
Es ist so krass, dass das Gericht nicht mal den Videos der Polizei glauben wollte!
Auch die Videos vom Aufmarsch auf der Elbchaussee während des G20-Gipfels seien nicht so aussagekräftig, wie es zuerst schien. Das gelte besonders dann, wenn man die Videos ohne die - aus Sicht der Richter - "suggestiven Bearbeitungen" der Polizei anschaue.Heilige Scheiße! Na ich hoffe mal, dass das Schule macht!
Wie schön die Welt sein könnte, wenn solche Dinge rein evidenzbasiert entschieden würden! (Danke, Daniel)
Heiko Klatt vertritt den Journalisten Ken Jebsen.Und … tatsächlich gibt es eine längliche Liste von Änderungen. Ich habe mal ein paar davon durchgeklickt. Zumindest die ersten der Änderungen machen alle positive Details rückgängig, mit m.E. fadenscheinigen Begründungen wie dass eine Pressemitteilung kein gültiger Beleg nach Wikipedia-Standards sei. Das sieht wirklich ausgesprochen erbärmlich aus, selbst nach Wikipedia-Standards.
Seit [Feliks] das bekannt ist, bearbeitet er auch den Artikel von Heiko Klatt.
Telepolis hatte auch mal einen längeren Artikel über ihn.
Mir ist noch ein interessantes Detail aufgefallen. Nirit Sommerfeld ist auch mal Opfer seiner redaktionellen Arbeit bei Wikipedia geworden. Die sollte beim Göttiger Friedenspreis für die Jüdische Stimme die Laudatio halten (stand dort im FR-Link). Die Welt ist klein.
Mich beschäftigt ja bei der Feliks-Frage vor allem, wieso er eigentlich einen Hebel hatte, einen Artikel über seine Person zu verhindern, aber ich nicht. Mich hat niemand gefragt, ob ich das gut finde, dass Wikipedia einen Artikel über mich macht. Wenn mich jemand gefragt hätte, hätte ich "Nein" gesagt. Und nicht nur maßen die sich an, meine personenbezogenen Daten zu veröffentlichen, sie schreiben nicht mal ihre Realnamen dran. Ich finde das skandalös.
Fürchtet euch nicht, in Hamburg arbeiten echte Spezialexperten! Die können das!
Die Verwaltung des Landgerichts (LG) Hamburg sieht sich nicht dazu veranlasst, rechtsverbindlich zu erklären, dass die Inhalte auf der eigenen Seite alle den Vorgaben des Urheberrechts entsprechen. Das erklärte das Gericht nun auf zwei Anfragen von heise online hin, die als Folge eines aktuellen Beschlusses von vergangener Woche gestellt worden waren.Natürlich nicht! Unsere Gesetze sind für den Pöbel, nicht für uns selbst!!1!
Nehmen wir mal an, ich will eine Webseite gelöscht haben, und gehe zum Hoster oder zu Google und sage, ich würde in der Seite beleidigt, oder mein Geschäft geschädigt, oder was auch immer. Hatespeech. You name it. Dann sagt der Hoster, wenn es ein guter Hoster ist, sie möchten gerne die Gerichtsunterlagen sehen. Die, in denen ein ordentliches Gericht entschieden hat, dass auf dieser Webseite tatsächlich justiziable Dinge behauptet werden.
Und die habe ich als Internetzensor ja in der Regel nicht, denn es geht ja häufig um Dinge, bei denen eben kein Gericht finden würde, dass die wirklich weg müssen.
Gut, in Deutschland geht man halt zum Landgericht Hamburg, klar, aber sowas haben die Amis nicht. Die mussten sich also ein anderes Verfahren überlegen. Und das sieht so aus: Man macht einfach ein Fake-Gerichtsverfahren gegen jemanden mit dem richtigen Namen. Dann "einigt" man sich mit dem virtuellen Beschuldigten, indem man halt eine Unterschrift unter einem Einigungsvertrag fälscht. Und mit diesem "Einigungsvertrag" beantragt man dann eine echte einstweilige Verfügung. Wenn der Richter dem Einigungsvertrag nicht glaubt und die beiden Parteien zu sich ins Gericht beruft, bricht man den Versuch ab und probiert es bei einem anderen Gericht nochmal.
Und die Punchline ist: Sogar die Unterschrift von dem Klage-Einreicher scheinen gefälscht zu sein.
Mögliche Auflösung:
(As we’ll see below, Mitul Patel and some of the other plaintiffs state that they did not authorize the lawsuit or sign the pleadings, though they did hire a “reputation management company” to do something.)
Die darin bestätigte Einstweilige Verfügung verpflichtet einen niedersächsischen Whistleblower nicht nur dazu, E-Mails der Führungskraft einer NGO nicht mehr weiter zu verbreiten, sondern auch vier Aussagen zu unterlassen - und zwar unabhängig davon, ob sie wahr sind oder nicht.Es kommt ja nicht oft vor, dass ich mit dem Landgericht Hamburg inhaltlich übereinstimme, aber die Idee, dass das Weiterleiten von E-Mails grundsätzlich eine Persönlichkeitsverletzung ist, … das habe ich auch schon immer so gesehen. Ausnahmen gibt es natürlich, zum Beispiel wenn es sich um ein Kommentar-E-Mail-Postfach oder eine öffentliche Mailingliste handelt. Oder eine Rundmail an alle Mitarbeiter oder so.In der Weiterleitung der zwei kurzen Mails sieht das Landgericht Hamburg nämlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, obwohl es in ihnen nicht um persönliche Angelegenheiten ging, sondern darum, wie die NGO mit Mitarbeitern umgeht.
Und wenn es, wie in diesem Fall, um Whistleblowing innerhalb einer Organisation geht, dann muss man im Einzelfall gucken. Der Whistleblower-Schutz ist in Deutschland ja traditionell nicht gesetzlich zugesichert, und das ist in meinen Augen eine Schande für unser Land.
Dass man nicht mehr die Wahrheit sagen darf, das ist natürlich mal wieder ein klarer Fall von "das Landgericht Hamburg dreht frei". Seufz.
Bonus: Das Verfahren richtete sich gegen eine US-amerikanische Webseite.
Update: Ja, Leute, das ist altbekannt. Das war nicht mein Punkt. Mein Punkt war: Das wäre die Gelegenheit gewesen, dem Beuth-Verlag mal gepflegt die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Es gibt nämlich überhaupt keine wie auch immer geartete Rechtfertigung dafür, dass jemand für den Zugriff auf Normen Geld verdient. Entweder es ist eine Norm, deren Zweck ist, eine allgemeine Vorschrift für den interoperablen Bau von Dingen zu sein, und dann hat die auch kostenfrei jedermann zugänglich zu sein, oder es ist keine Norm, dann können wir von mir aus den Markt das regeln lassen. Aber was wir hier haben ist ja gerade kein Markt, in dem irgendjemand anderes konkurrieren könnte, sondern wir haben Normen, an die ich mich halten muss, aber nur einer kann sie mir verkaufen. Hier hätte das LG Hamburg sagen können: Nee, Freunde, das ist nicht urheberrechtlich geschützt. Das ist vom Charakter her wie ein amtliches Dokument. (Danke, Gerry)
Klingt ja auch wie eine gute Idee, bis man sich mal die juristischen Implikationen in einem vom Landgericht Hamburg ins Störerhaftungs-Pleistozän zurückgebombte Deutschland überlegt.
Microsoft enables Windows 10's Wi-Fi Sense by default, and access to password-protected networks are shared with contacts unless the user remembers to uncheck a box when they first connect.
Mieter können nicht ohne weiteres Mieten wegen Lärms vom Bolzplatz einer benachbarten Schule mindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Er hob eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Hamburg auf und gab den Fall an die Vorinstanz zurück.Vielleicht müssen wir Hamburg mal den Bundeslandstatus wegnehmen. Die kriegen dieses LG-Hamburg-Problem ja seit Jahren nicht in den Griff da. (Danke, Nicole)
Der Punkt beim Betreiben eines Bittorrent-Trackers ist ja gerade, dass der Tracker keine Ahnung hat, welche Files da getraded werden. Nicht weil er böswillig wegguckt, sondern weil er es nicht wissen kann. Er kennt nur einen kryptographischen Hash-Wert der Dateien. Und was macht einen Hash-Wert zu einem kryptographischen Hash-Wert? Dass Rückschlüsse von Hash auf Inhalt praktisch unmöglich sind.
Aber von solchen Details als Logik und Naturgesetzen hat sich das Landgericht Hamburg ja noch nie beeindrucken lassen.
Ja, höre ich euch jetzt fragen, könnte der Torrentbetreiber nicht einfach die Hash-Werte googeln oder auf den Torrent-Trackern nach ihnen suchen? Klar! Aber die werden ja der Reihe nach weggeschossen, und wenn da was stünde mit dem jeweiligen Hash-Wert, dann wäre das nur Hörensagen. Da kann sonstwas stehen.
Was hier gerade passiert, ist dass das Landgericht Hamburg das Telefonbuch verurteilt (? oder einstweilige Verfügung? Nicht so klar aus dem Text), weil die Musikindustrie sagt, dass Kriminelle miteinander telefonieren. Und es ist noch nicht mal klar, dass die Kriminellen überhaupt vorher ins Telefonbuch geguckt haben, weil Bittorrent auch ohne Tracker funktioniert.
Jeder, der einen Webserver betreibt, oder einen DNS-Server, oder einen Jabber-Server, oder einen Mailserver, oder sonst irgendwelche Server, der sollte sich jetzt echt Sorgen machen.
Update: Scheint sich bloß um eine Einstweilige Verfügung zu handeln. (Danke, Florian)
Was geht denn DA ab? Waren da die üblichen Richter pinkeln und ein Azubi hat geurteilt? Dem noch keiner gesagt hatte, was da die Parteilinie ist?
Naja, wie dem auch sei, Joffe und Bittner wollen jetzt wohl durch die Instanzen gehen. Finde ich in Ordnung. Je mehr Instanzen, desto höhere Kosten für die Verlierer. Also für Joffe und Bittner. Und da kann es dann auch kein Geheule geben, wenn die sich das selbst zufügen.
Sowohl strafrechtlich als zivilrechtlich bleibt der Brutalo-Einsatz nun wohl ungeahndet: Die 20.000 Euro, die Kleins neue Zähne kosteten, spendeten St.-Pauli-Fans.
Zwar liege eine Open-Source-Entwicklung vor, deren Produkt habe Appwork sich aber zu eigen gemacht. Hierfür spreche, dass der Hersteller finanziell durch Werbung von der Verbreitung der Software profitiere. Im Informationsfenster der Software sei ein Vermerk zugunsten des Unternehmens angebracht.Damit liegt die Idee nahe, ab jetzt in solcher Software lieber Werbung für das LG Hamburg und vielleicht noch die eine oder andere Abmahnkanzlei einzubauen. Mal schauen, was passiert, wenn das jemand ausprobiert. (Danke, Tim)
Das haben diverse Lobbygruppen jetzt zum Anlass genommen, eine "bessere Presseregulierung" zu fordern. Das kam zustande, wie sowas immer zustande kommt: als blinder Aktionismus. Und dann passierte das Unglaubliche. In der Nacht, nach Mitternacht, haben plötzlich die Tories, Labour und die LibDems eine Einigung erzielt, die u.a. den Zeitungen das Vetorecht für Leute im Regulierungsgremium aberkennt. Die hatten sich da bis zuletzt gegen gesträubt, um zu verhindern, dass es noch schlimmer wird für Presse in England.
Die Briten haben im Moment schon die übelsten Libel und Slander-Gesetze (üble Nachrede und Beleidigung). Die sind so übel, dass sich ein Libel-Tourismus etabliert hat, bei dem dann schon mal Saudi-Prinzen in England eine US-Zeitung verklagen, weil deren Internetausgabe ja auch in England einsehbar ist. Vergleichbar mit unserem Landgericht Hamburg in Internetfragen.
Nun, jedenfalls, die Zeitungen haben das nicht kommen sehen, dass sich die drei Parteien einigen, und dann auch noch so plötzlich und ohne Vorwarnung, und der Guardian schrieb heute morgen, die Presse sei Shell Shocked (alter Ausdruck für Post-traumatische Belastungsstörung). Es ging da in den Verhandlungen um so Fragen wie dass Labour das als Statut haben wollte, das man nur mit einer 2/3-Mehrheit wieder kippen kann, und Tory wollte nur ein normales Gesetz haben. Jetzt haben ein normales Gesetz gemacht, in dem drinsteht, dass man ne 2/3-Mehrheit braucht. Das ist allerdings legal völlig bedeutungslos, wenn man das da reinschreibt, weil ein Parlament zukünftigen Parlamenten keine Vorhaltungen machen darf.
Die Punchline der ganzen Geschichte ist aber das hier: Daily Mail, Telegraph und die Murdoch-Presse wollen nicht mitmachen. Der einzige Grund für diese ganze Chose war ja gerade die Murdoch-Presse.
Außerdem beschrieb das Magazin zwei Fälle, in denen Mitarbeiter von Lindner Presseorgane dazu bringen wollten, Artikel über den Politiker zu ändern oder zu entfernen, weil sie angeblich falsche Behauptungen enthielten. Der Sprecher Lindners habe das dahinter stehende Motiv erläutert: "In Lindners Wikipedia-Eintrag wird auf den Text Bezug genommen, und solange die Quelle nicht verschwunden ist, lassen die Wikipedianer eine Veränderung des Eintrags nicht zu."Oh nein, sie haben die Schwachstelle der Wikipedia erkannt! In der Wikipedia geht es nicht um Fakten oder die Wahrheit, sondern um Behauptungen, für die sich Quellen finden lassen.
Was mich ja immer wundert: dass die nicht einfach ein SEO-Netzwerk aus sich gegenseitig Relevanz verleihenden Pseudoquellen aufbauen und da ihre Version der Realität "belegen" und das als Brechstange gegen die Wikipedanten benutzen. Druckt man dann aus, verteilt es in der Fußgängerzone, nennt es Parteimagazin, schon erfüllt es die Anforderungen. Zumindest mit dem "Ausdrucken"-Aspekt sollten die alten Herren bei der FDP ja hinlänglich vertraut sein.
Update: die taz hat auch was.
Mir ist ja nicht klar, wieso Jauch aufs Maul kriegt, weil er aus einer Zeitung zitiert, dass es Gerüchte gibt, aber die Süddeutsche dann darüber berichten darf, dass es Gerüchte gab und Frau Wulff dagegen vorgeht. Wo ist denn da die Grenze? Bin ich jetzt auch in der Schusslinie, weil ich darüber berichte, dass die Süddeutsche berichtet, dass keiner mehr schreiben darf, dass es Gerüchte gab?
Update: Markus Kompa klärt uns auf.
Dem Brief an den Betreiber des Blogs nach hat Sony offenbar eine einstweilige Verfügung gegen 'Graf_Chokolo' beim Landgericht Hamburg erwirkt.Also DAMIT konnte ja wohl NIEMAND rechnen!1!! (Danke, Kirsten)
Das Landgericht ging laut einer Mitteilung der Hamburger Justizbehörden davon auch, dass sich YouTube die von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht hat. Daraus folgten "erhöhte Prüfpflichten" im Hinblick auf die Inhalte der Videos, denen die Google-Tochter nach Auffassung der den Fall behandelnden Kammer nicht nachgekommen ist.Das klingt ja verdächtig nach der bei den Forenhaftungs-Klagen zur Schau gestellten Weltanschauung des LG Hamburg. Na super. Grasen die jetzt alle möglichen "zu Eigen machen" Anwendungsmöglichkeiten der Reihe nach ab, bis im Internet kein Stein mehr steht? Das kann ja nicht mehr lange dauern, bis sie Abgeordnetenwatch zumachen oder den E-Petitions-Server des Bundestags zumachen.
Hoffentlich hat Google mitgekriegt, dass Karlsruhe die ganzen LG-Hamburg-Entscheidungen jeweils wieder gekippt hat, wenn jemand Revision eingereicht hat.
Die Kläger erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte. Anschließend stritten die Parteien aber über die Kosten des Verfahrens. Das Landgericht Hamburg entschied, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail als "zugegangen" zu beurteilen sei und dass das Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem Abgemahnten läge.Heilige Scheiße, das ist selbst für das LG Hamburg eine unglaubliche Verfehlung. Mit anderen Worten: das LG Hamburg zwingt Deutschland, keine Spamfilter einzusetzen, und täglich ihren Spam komplett zu lesen. Un-glaub-lich. (Danke, Wolfgang)
Das LG Hamburg hat Ende Juli entschieden, dass ein Webhoster ab Kenntnis auch für nicht offensichtliche Rechtsverletzungen seiner Kunden haftet. Selbst wenn der Hoster gar keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten seiner Kunden hat, sei er demnach verpflichtet, die Veröffentlichung zu unterbinden – etwa durch spezielle Filter oder Firewalls.Danke, Zensursula! Jetzt wo eh alle Filterinfrastruktur haben müssen, da kommt natürlich sofort das Landgericht Hamburg und nutzt das für ihren Kreuzzug gegen die Bevölkerung.
Der Hammer daran ist, dass es um ein ungeschwärztes Urteil (!) ging, das jemand ins Internet gestellt hat, und bei dem sich der Anwalt der Gegenseite ("Ein bekannter Rechtsanwalt aus München") in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Persönlichkeitsrechte! Wegen eines Urteils!! (Danke, Andreas)
Tatsächlich sei es den Richtern selbst "in wenigen Minuten" gelungen, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfügbaren Nameservern zu finden. Dieses dürfte für die typischen Nutzer von Filmdownloadseiten sogar noch schneller möglich sein.Offenbar kauft da draußen immer noch jemand der MAFIAA ihre Waren ab. Wieso sind die eigentlich noch nicht tot? Seit Jahren sterben die vor sich hin! Wird Zeit, dass da mal jemand die Gnadenspritze setzt.
Update: Offenbar heißt das bloß, daß der Mitarbeiter der Contentmafia als Zeuge auftreten muss. Auch das finde ich ja mehr als angreifbar, ehrlich gesagt. Wie können sich sagen wir mal 100 Mitarbeiter an Details aus den 50000 Fällen erinnern, die die da lostreten. Pro Mitarbeiter 500 Fälle? Yeah, right.
Immerhin eine gute Nachricht gibt es: Das mit der Online-Werbung hat sich bald erledigt.