Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ich kann in diesem Punkt nur eine dringende Warnung aussprechen: Geht damit nicht zur Polizei.Die Beamten aus Erfurt weisen selbst darauf hin, dass bereits der bloße Besitz strafbewehrt ist. Wenn ihr euch also auf einer Polizeidienststelle als „Besitzer“ solchen Materials outet, können die Beamten praktisch gar nicht anders, als ein Ermittlungsverfahren gegen euch einzuleiten. Das ist nie eine Bagatelle, die aktuelle Mindeststrafe für den Besitz kinderpornografischer Inhalte beträgt ein Jahr Gefängnis (§ 184b StGB). Geldstrafe ist nicht mehr möglich, eine Einstellung wegen Geringfügigkeit auch nicht mehr.
Dann lest mal die Meldung hier aus Bayern durch. Nicht nur die Bayern. Das Bundesverwaltungsgericht hat denen auch noch Recht gegeben.
Das sind die, die auch gerade das krasse Gaby-Weber-Fehlurteil gefällt haben. Die scheinen das generell nicht so ernst zu nehmen mit Recht und Gerechtigkeit. (Danke, Philipp)
Ein Beschuldigter hatte sich geweigert, sein Handy zu entsperren. Er war vor allem nicht bereit, den passenden Finger auf den Fingerabdrucksensor zu legen. Der Ermittlungsrichter ordnete an, dass dem Mann Fingerabdrücke abgenommen werden. Mit den Prints entsperrte die Polizei selbst das Handy.Was alles geht, solange man sich irgendwie einreden kann, man sei bei den Guten und der Zweck rechtfertige die Mittel!
OK, da muss ich ja direkt mal fragen: Warum? Seid ihr eigentlich alle bekloppt?!
Ich spreche das an, weil die Polizei Gelsenkirchen diese Story hier verbreitet hat:
Eine 23 Jahre alte Gelsenkirchenerin hat am vergangenen Samstagmorgen, 19. November 2022, 0.17 Uhr, die Polizei gerufen und eine Strafanzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gestellt. Den Beamten gegenüber gab sie an, dass ein unbekannter Tatverdächtiger Ton- und Videoaufnahmen aus ihrer Wohnung gefertigt und sie teilweise bereits in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht habe. Für die Aufnahmen nutzte er einen Katzenfütterungsautomaten, der in der Wohnung stand und über ein Wlan-Zugang verfügt.Wenn es nach mir ginge, würde man ja aus Firmen, die sowas in Umlauf bringen, Parkplätze oder gleich Krater machen. Solange da jetzt gegen unbekannt ermittelt und dann eingestellt wird, wird das immer nur noch schlimmer werden. (via) (Danke, Christian)
Oh gucke mal, das ist auch deren Universal-Passwort!
Nicht nur Du bist von dem Urteil überrascht. Ich unterrichte an der Uni u.a. im Sommersemester ein, zwei Einheiten meiner Lehrveranstaltung zur Meinungsfreiheit. Und ich war überrascht. Bisher war jeder, mit dem ich darüber gesprochen habe, ziemlich überrascht. Dieses Urteil verstehen wohl nur die, die es geschrieben haben (wenn überhaupt).Aber von vorne:
In den 80ern hatten die Grünen z.T. sehr problematische Einstellungen zum Thema Pädophilie. So hat der Landesverband NRW wohl einen Beschluss gefasst, die Strafbarkeit von sexuellen Handlungen an Kindern aufheben zu wollen "wenn keine Gewalt im Spiel ist". Der damaligen Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus wurde das wohl in einer Rede eines CDU-Abgeordneten zum Vorwurf gemacht – natürlich pauschal, ohne die Einschränkung hinsichtlich der vermeintlichen(!) Gewaltfreiheit. Das hat die Berliner Abgeordnete durch den Einwurf "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist" korrigiert.Zwischenbemerkung: Das ist eine ziemlich dumme Aussage, da man sie dahingehend verstehen kann, dass man mit Kindern tatsächlich gewaltlosen Sex haben kann. Ich bin der Auffassung, dass die Vornahme sexueller Handlungen an Kindern immer ein Akt der Gewalt ist, wenn nicht physisch, dann auf jeden Fall psychisch. Darum geht es aber im Urteil gar nicht.
Der obige Vorfall ist, wie gesagt, aus den 80ern. Im Jahr 2015 kochte er nochmal hoch, weil die Grünen da ihre zweifelhafte Vergangenheit mit dieser Thematik aufgearbeitet haben. In dem Zusammenhang kommentierte u.a. die Welt in einem Artikel, dieser Einwurf höre sich so an, als sei Sex mit Kindern okay, wenn keine Gewalt im Spiel ist.
Das wiederum hat die Facebook-Seite / der Blog "Halle Leaks" (dem Vernehmen nach wohl von einem Ex-Blood and Honor Nazi betrieben) aufgegriffen und der Politikerin die Aussage "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz okay. Ist mal gut jetzt" in den Mund gelegt.
Darauf hin hat der Mob auf Facebook das gemacht, was der Mob auf Facebook halt so macht. Unter anderem die Politikerin als "Stück Scheisse", "Krank im Kopf", "altes grünes Drecksschwein", "Geisteskrank", "kranke Frau", "Schlampe", "Gehirn Amputiert", "Drecks Fotze", "Sondermüll", "Alte perverse Dreckssau" oder "Paädophilen-Trulla" bezeichnet. Jemand schrieb "Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!". Eine andere Äußerung war: "Wurde diese 'Dame' vielleicht als Kind ein wenig viel gef… und hat dabei etwas von ihrem Verstand eingebüßt…". Wieder eine andere Äußerung war: "Die will auch nochmal Kind sein weil sonst keiner an die Eule ran geht!".
Das Landgericht Berlin fand das alles "zwar teilweise sehr polemisch und überspitzt und zudem sexistisch", aber letztlich um zulässige Meinungsäußerungen und insbesondere nicht für Beleidigungen.
Wie kommt es dazu?
Nun, zunächst hat die Politikerin Facebook verklagt. Die Politikerin wollte nämlich juristisch gegen die Urheber der Posts vorgehen und von Facebook wollte sie deren Identitäten. Dass sie die bekommen kann, steht in § 14 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG). Der nimmt Bezug auf "rechtswidrige Inhalte nach § 1 Abs. 3 Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Hier also: Beleidigung.
Mit anderen Worten: Wenn die fraglichen Äußerungen Beleidigungen darstellen, dann muss Facebook die Bestandsdaten der Urheber herausgeben.
Daher hat sich die 27. Kammer des LG Berlin Gedanken darüber gemacht, ob die Äußerungen Beleidigungen sind.
Interessanterweise hat das LG Berlin Beleidigung gar nicht definiert. Das ist auch schwierig, weil die Beleidigung (§ 185 StGB) der meiner Kenntnis nach einzige Straftatbestand ist, der im Gesetz nicht weiter beschrieben wird. Das Gesetz benennt "Die Beleidigung" als Tatbestand, beschreibt aber nicht weiter, wie die Handlung "jemanden beleidigen" aussieht. Mit "meinen" Studierenden im ersten und zweiten Semester bespreche ich das dann u.a. in Bezug auf das verfassungsmäßige Bestimmtheitsgebot…
Das LG Berlin hat anders angefangen und gesagt, dass zulässige Meinungsäußerungen jedenfalls keine Beleidigungen sind. Das ist grundsätzlich richtig, denn wenn eine Meinungsäußerung eine (strafbare) Beleidigung ist, dann ist sie ja folgerichtig auch nicht mehr zulässig.
Jedenfalls grenzt man hinsichtlich Meinungsfreiheit und Beleidigung (verkürzt) etwa wie folgt ab: Zunächst wird zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungen getrennt. Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich beweisbar (Bsp. "Es regnet." Wir können jetzt einen sachverständigen Metereologen fragen, was Regen ist und dann z.B. die Niederschlagsmenge messen oder feststellen, dass keine Wolke am Himmel ist und kein Niederschlag fällt) während Meinungen von "subjektiven Elementen des wertenden Dafürhaltens" (BVerfG, iirc) geprägt sind und grundsätzlich nicht beweisbar sind (Bsp. "Das Wetter ist schön." Schönes Wetter ist subjektiv und nicht beweisbar; der eine mag Regen, der andere Sonne, der nächste Schnee, und der Vierte braucht Trockenheit aber starken Wind usw. usf.). Wenn es eine Tatsachenbehauptung ist, dann kommt eher die üble Nachrede in Frage. Bei einer Meinung eher die Beleidigung. Bei Vermischung von Tatsachenbehauptung und Meinung ist das Gesamte im Zweifel als Meinung zu betrachten, die ist besser geschützt.
Das Gericht hat alles als Meinung betrachtet. Würde ich sogar noch mitgehen.
Die Grenze zwischen scharfer Kritik und Beleidigung wird (da gibt es einige Urteile vom BVerfG dazu, daher auch hier wieder verkürzt) dort gesehen, wo nicht mehr die Sache (dann zulässig) sondern die Person im Vordergrund steht. Mit anderen Worten: je ad hominem desto Beleidigung. Auch scharfe Werturteile zur Person sind zulässig, da gibt es also einen Graubereich, aber als Fausformel darf gelten, dass wenn die Person im Vordergrund steht und die Sache völlig in den Hintergrund tritt, dann liegt eine Beleidigung vor.
Daneben gibt es noch die sogenannten "Formalbeleidigungen". Das sind Ausdrücke und Wendungen, die immer auf die Diffamierung der Person abzielen; regelmäßig Ausdrücke aus der Fäkalsprache. "Arschloch" ist so ein Standardbeispiel der (heutzutage) eher gemäßigten Tonlage.
Das Gericht ist der Auffassung, dass sämtliche Äußerungen, die Gegenstand der Klage waren, noch ausreichend mit der Sachebene verbunden sind, dass sie nicht die Person der Politikerin, sondern die inhaltliche Frage in den Vordergrund stellen. Udo Vetter titelt im Lawblog passend: "Auf der Suche nach dem Sachkern" (Lawblog).
Dann ordnet es insgesamt 22 Äußerungen (die oben habe ich alle aus diesen 22 Punkten zitiert) mit ein paar Sätzen ein. Und schafft damit effektiv den Beleidigungsparagraphen mal eben en passant ab. Jedenfalls, wenn es um Politiker und emotionale Themen geht.
Bonmots aus dem Urteil sind dann so Absätze wie:
"Soweit die Antragstellerin geltend macht, es liege mit "Stück Scheisse" und "Geisteskranke" eine Formalbeleidigung vor, steht dem entgegen, dass wie sich aus dem zweiten Satz ergibt eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte, so dass eine Formalbeleidigung ausscheidet".
"Auch in dem Kommentar 'Schlampe' kann eine von der Äußerung im kommentierten Post losgelöste primär auf eine Diffamierung der Person der Antragstellerin und nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache abzielende Äußerung nicht gesehen werden. Vielmehr ist auch dieser Kommentar ein Beitrag in einer Sachauseinandersetzung."Wenn das stimmt, dann darf ich die Richter auf Grund dieses Urteils als "miese Ärsche" bezeichnen, weil sie ja über diesen Fall so schlecht zu Gericht _gesessen_ haben (*tusch*). Ich glaube da aber eher nicht dran.
Wirklich eklig wird es dann beim Filetstück des Urteils:
"Der Kommentar 'Drecks Fotze' bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch hinnehmbaren. Weil das Thema, mit dem sie vor vielen Jahren durch ihren Zwischenruf an die Öffentlichkeit gegangen ist sich ebenfalls im sexuellen Bereich befindet und die damals von ihr durch den Zwischenruf aus der Sicht der Öffentlichkeit zumindest nicht kritisierte Forderung der Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern erhebliches Empörungspotential in der Gesellschaft hat, ist die Kammer jedoch der Ansicht, dass die Antragstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss. Dass mit der Aussage alleine eine Diffamierung der Antragstellerin beabsichtigt ist, ohne Sachbezug zu der im kommentierten Post wiedergegebenen Äußerung ist nicht feststellbar."Mit anderen Worten: "Drecks Fotze" ist schon okay, wenn es um ein emotional aufgeladenes Thema im Bereich Sexualität dreht. Nein. Einfach nein.
Das Gericht macht es sich mit dem Argument "Die ist Politikerin und muss viel aushalten, außerdem haben die sich ja über etwas aufgeregt und daher hat das einen sachlichen Anknüpfungspunkt" sehr viel zu einfach. Vieles davon ist eindeutig eine
FormalbeleidigungSchmähkritik und meines Erachtens deutlich über die Grenze dessen, was Politiker(innen) sich bieten lassen müssen.Auch eklig sind so Passagen wie:
"Die (…) Äußerung 'Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!' ist eine sicherlich geschmacklose Kritik, die mit dem Stilmittel der Polemik sachliche Kritik übt. Es geht dem Äußernden erkennbar nicht darum, die Antragstellerin als Person zu diffamieren, sondern an der von ihr getätigten Äußerung Kritik zu üben. Es liegt daher keine Beleidigung nach § 185 StGB vor. Die Antragstellerin wird nicht, wie sie dies meint, zum Gegenstand sexueller Fantasien gemacht."Ja nee, ist klar. Das Gericht erklärt die These, an einem Menschen sollten bis zu dessen Meinungsänderung sexuelle Handlungen vorgenommen werden zu einem sachlichen Debattenbeitrag, der keine sexuellen Vorstellungen in Bezug auf diesen Menschen beinhaltet. Schönen Dank auch. Tolles Menschenbild hat das LG Berlin da.
Noch so eine Passage in die Richtung:
"Die Äußerung 'Die will auch nochmal Kind sein weil sonst keiner an die Eule ran geht!" ist eine mit dem Stilmittel der Ironie ausgedrückte Kritik an der im kommentierten Post wiedergegebenen Äußerung der Antragstellerin. Die Antragstellerin wird entgegen ihrer Meinung in dem Kommentar nicht wirklich zum Objekt sexueller Vorstellungen gemacht. Sicherlich macht sich der Kommentar ein wenig über die Antragstellerin lustig, eine Beleidigung liegt aber nicht vor."Heißt übersetzt: Wenn jemand sich vorstellt, dass a) an die Politikerin keiner "ran geht" und b) die Politikerin aber will, dass jemand an sie "ran geht" und sie daher "auch nochmal Kind sein will", da es ja inhaltlich um Sex mit Kindern geht – dann ist das keine sexuelle Vorstellung mit der Politikerin als Gegenstand. Sondern inhaltliche Kritik mit dem Stilmittel der Ironie. So das LG Berlin.
Du hast irgendwann mal in einem Alternativlos Podcast den Begriff der 'fractal wrongness' benutzt. Dieses Urteil ist das juristische Paradebeispiel dafür. Das ist fraktal falsch. Egal welche Ebene man sich anguckt, man findet immer irgendwas, was völlig daneben ist.
(Einschub: Es gibt da tatsächlich einige Äußerungen, die ich noch für zulässig halte. Beispiel: Die Äußerung "Ich könnte bei solchen Aussagen diese Personen die Fresse polieren" ist (abgesehen vom Akkusativ/Dativ-Fehler) "okay", d.h. nicht nett aber rechtlich zulässig.)
Das Sahnehäubchen ist aber:
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Politikerin sich das falsche Zitat (der Halle Leaks Blog, wir erinnern uns dunkel) voll als das eigene zurechnen lassen muss. Denn: Man könnte das Zitat ja in dieser Weise verstehen und sie hat dieser Interpretation nicht widersprochen.Mit anderen Worten: Nicht die Meute ist schuld, nicht der Hetzer, der der Meute den vergifteten Brocken hingeworfen hat – sondern die Politikerin ist selbst schuld.
Das ist Victim Blaming vom Feinsten. Und natürlich ein Freibrief für all diejenigen, die "den gerechten Volkszorn" entfachen wollen.
Insofern: Dieses Urteil kann man mit Recht sehr ausführlich kritisieren. Ich hoffe sehr, dass es nicht hält. Denn sonst weiß ich echt nicht, wo bei Beleidigungen noch die Grenzen gezogen werden sollen, wenn das noch innerhalb des Erträglichen ist.
Nachlesen kann man das Urteil im Volltext übrigens bei den Anwälten der Politikerin.
Update: Der Einsender korrigierte nochmal ein formales Randdetail :-)
Alle 750 Zuginsassen wurden von der Bundespolizei einzeln jeweils an dem Bahnhof kontrolliert, an dem sie ausstiegen – und zwar in Mainz-Mombach, Koblenz, Bonn und Mönchengladbach. […] In Mönchengladbach wurde der Zug auch von der Bundespolizei durchsucht und die Spurensicherung in alle Toiletten geschickt. […] Da zusätzlich zur Aufnahme der Personalien auch Fotos der Fans gemacht wurden, zeigte sich die Polizei zuversichtlich, den Täter zu fassen.Auf der einen Seite freue ich mich, wenn die Polizei sich aktiv um die Aufklärung von Verbrechen kümmert, aber gerade der letzte Teil mit den Fotos aller Fans lässt mich vermuten, dass es hier um die Befüllung der Gefährderdatenbank ging. Was meint ihr, werden die Fotos der Fans alle wieder zeitnah gelöscht?
Update: Das Lawblog berichtet auch über den Fall, aber aus einer anderen Warte. (Danke, Kris)
Das Verwaltungsgericht attestiert dem Mann ein hohes Maß an Pflichtvergessenheit. Zwar sei der finanzielle Schaden gering, doch die Integrität und Vertrauenswürdigkeit des gesamten öffentlichen Dienstes werde durch solche Aktionen nachhaltig geschädigt. Hinzu kam noch, dass der Beamte schon früher negativ aufgefallen war. Unter anderem hatte er unberechtigt Daten aus den Polizeidatenbanken abgerufen.Bei allem Ärger über sich gegenseitig deckende Prügelcops: Auch den Fall gibt es, dass jemand im Dienst für sein Vergehen bestraft wird. (Danke, Justin)
Aber unabhängig davon, ob das Urteil jetzt gemäß der Rechtslage gut oder falsch war, die Rechtslage ist ja wohl offensichtlich ein Skandal und gehört geändert. Insofern ist das jetzt ein guter Anlass, da mal wieder das Bundesverfassungsgericht tun zu lassen, was die Politik verkackt.
Es gibt eine Spendenseite (Quelle). Lasst uns diesen schändlichen Paragraphen wegmachen.
Besteht Gefahr für die Gesundheit der Tiere, so kann dies einen Notstand bedeuten, der Tierschützer zum Eindringen in einen Zuchtbetrieb berechtigen kann.Oh wow! (via)
Hier, zum Vergleich, die Regelung in Russland:
During the investigation, the detention cannot exceed two months, and during the court trial it should be no longer than six months. The Code of Criminal Procedure (arts. 109, 255), however, provides for the possibility of extending the detention periodically through a ruling of the court; the total term of detention, however, cannot exceed two years. During the trial, the detention is not allowed for a term longer than six months, but it can be indefinitely extended for a three-month period each time.
Herzlich Glückwunsch, Bayern. Reife Leistung. Einer für die Geschichtsbücher.Ich werde unter diesen Umständen bis auf weiteres von Urlaub in Bayern absehen. Reisewarnung für Bayern. Wie krass. Soweit sind wir.
Update: Weil viele nicht richtig hingeguckt haben: Russlands Version ist für Strafverfolgung, Bayerns ist "präventiv". Bayerns Version für "Gefahrenabwehr" ist krasser als Russlands Gesetzeslage zur Strafverfolgung.
Update: Das lawblog weist noch auf ein Detail hin:
Im Ergebnis reicht für die – zeitlich nach hinten nicht limitierte – Haft, dass eine „drohende Gefahr“ durch den Betroffenen angenommen wird. Eine drohende Gefahr ist deutlich weniger als eine konkrete Gefahr, wie sie bisher üblicherweise im Polizeirecht für präventives Einschreiten der Polizei verlangt wird. Das Gesetz gilt keineswegs nur für Menschen, die Terroranschläge planen. Im Prinzip kann wegen jeder „Gefahr“ Präventivhaft verhängt werden.
Neben dem Staatstrojaner und der Online-Durchsuchung, die in den Medien zu Recht vorrangig thematisiert werden, enthält das Gesetz auch eine ganz andere gravierende Änderung: Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen.Oha! Bisher konnte man Zeugenvorladungen auch einfach ignorieren. Das ist besonders krass, weil die Polizei ja gerne Leute "als Zeuge" vorlädt, die sie eigentlich schon verdächtigen, in der Hoffnung, dass die sich da versehentlich selbst belasten.
Ja gut, das klingt jetzt schlecht… aber schaut nur, wie viele Frauen wir vor Unterdrückung und Sklaverei gerettet haben mit der Umformulierung!
Ich finde das in der Sache nachvollziehbar. Ich hätte das Fuck You in Richtung Türkei auch lieber von einem Richter formulieren lassen, das ist typische Merkel-Konfliktaussitzstrategie. Bis die Sache alternativlos ist, dann handelt sie. Wisst ihr doch!
Die Frage ist natürlich, was jetzt passiert, wenn die da einen reaktionären Richter erwischen. Ich finde das zwar relativ offensichtlich, dass mit dem Schmähgedicht gar keine Schmähkritik verbunden war, aber das kann man ja auch anders sehen.
Aber für die Geschichtsbücher ist interessant, dass jetzt ausgerechnet die eine Partei, die seit Jahren gegen die Türkei agitiert und sie aus der EU raushält, ausgerechnet die CDU, die lassen jetzt ein so anrüchiges Verfahren auf Zuruf der Türkei zu. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie, finde ich.
Update: Im Lawblog steht, dass Merkels Plan sei, das Majestätsbeleidigungsgesetz jetzt wegzumachen, bevor es zur Verurteilung kommt. Damit ist das erst recht eine tolle Merkel-Nummer. Denn die Regierung kann ja nicht einfach Gesetze anullieren. Die können das nur vorschlagen, und damit ist der schwarze Peter beim Parlament, nicht mehr bei ihr. Teflon-Merkel!
New hotness: Polizei nimmt DNA-Probe des Anzeigenerstatters. Es geht um ein gestohlenes Auto-Navigationssystem. Udo Vetter erläutert:
Aber was ist gerade in Fällen, in denen kein Täter ermittelt wird? Theoretisch sind solche Akten mitunter jahrelang offen. Und gibt es in der Praxis der Polizeipräsidien und Landeskriminalämter überhaupt vernünftige Löschroutinen?Der Polizist hatte wohl einen hohen Charisma-Wert, dass er den guten Mann so über den Tisch gezogen gekriegt hat. Respekt!
Die Lektion aus dem Fall ist übrigens, falls das jemand nicht eh wusste, dass man keine DNA-Probe abgibt. Nichts unterschreiben, fertig. Die Polizei muss dann zum Richter rennen, wenn sie eine DNA-Probe haben will, und der muss das anordnen. Und das tun die wohl eher nur in wirklich gut begründeten Fällen, nicht so Wald- und Wiesen-Beifangversuche.
Am Beispiel des Filmwerks „Ab heute juckt das Fötzchen“ berechnet der Richter Schritt für Schritt einen theoretischen Lizenzschaden von stolzen 2,04 €. Der Filmproduzent hatte 500 € eingeklagt.
Sobald der Staatsanwalt den Durchsuchungsbeschluss – wie vom Gesetz vorgesehen – beantragt hat, endet seine Zuständigkeit. Er kann dann auch nicht mehr die Durchsuchung wegen „Gefahr im Verzug“ anordnen, bloß weil sich der Richter (aus seiner Sicht) übermäßig viel Zeit lässt.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine hessische Regelung für rechtmäßig, die schulverweigernden Eltern bis zu einem halben Jahr Gefängnis androht.Das finde ich einigermaßen überraschend, dass unser Rechtsstaat an der Stelle so viel Druck macht. Gerade das Verfassungsgericht versucht ja sonst immer irgendwelche Kompromisse zu finden, irgendwelche Punkte, an denen doch die andere Seite auch ein bisschen Recht hat. Dieser Artikel liest sich für mich wie verbrannte Erde. Da wird nie wieder jemand auf die Idee kommen, seine Kinder home-schoolen zu wollen.
Ich glaube, dass die sich mit ihrer Drohung auf sehr dünnem Eis bewegen. Aber hey, wer einen Streisand-Effekt haben will, soll ihn kriegen.
Update: Übrigens hat Udo Vetter das mal in seinem Blog erklärt. Wenn das noch stimmt, dann verbreitet die BPJM hier FUD.
Die ganze Chose basiert auf einer Kundenliste, die in Kanada anfiel, als sie einen "Kinderpornoring zerschlagen" haben, wie die Presse berichtete. Tatsächlich war das aber kein Kinderpornoring sondern ein Versender von (nichtsexuellen) Nudistenfotos. Mag man anstößig finden, aber verboten ist es weder in Kanada noch hier. Der Laden hatte ein ganz normales Gewerbe angemeldet und hat auch brav Steuern gezahlt und sich sogar mit anderen Firmen gerichtlich über Trademarks gezankt. Wieso gab es dann überhaupt eine "Kinderpornoring-Hopsnahme"? Weil ein Kunde (EINER!) von dem Laden einen großen Stash an Kinderpornos hatte, und da haben sie sich gesagt, hey, der hat da legale Dinge gekauft, vielleicht sind noch andere von deren Kunden in Kinderpornokram verwickelt. Und seit dem gibt es anscheinend in diversen Ländern Hausdurchsuchungen bei Kunden von dieser Firma. Und zwar nur weil die legale Bilder bei einer Firma im Ausland geordert haben.
Nun bin ich kein Experte dafür, was für Bilder legal sind und welche nicht, und wo man was ordern kann. Aber wenn das stimmt, dann erscheint es mir geradezu grotesk, dass sie da wild bei Leuten Hausdurchsuchungen machen.
Im Lawblog steht derweil Ähnliches, mit Verweis auf die Süddeutsche Zeitung.
Ich denke mal, wenn das wirklich so gelaufen ist, wird der Edathy der Staatsanwaltschaft ein paar neue Körperöffnungen reißen. Sowas kann man vielleicht mit ein paar Hartz IV-Opfern machen, aber im Bundestag sitzen fast nur Lehrer und Juristen. Der Edathy ist wahrscheinlich mit mehr Juristen per Du als der zuständige Staatsanwalt.
Seine politische Karriere ist aber denke ich mal trotzdem vorbei. Auch wenn die Aufnahme nicht strafrechtlich relevant sind.
Den Winkel an der Geschichte hatte ich ja noch gar nicht mitgeschnitten, dass das ausgerechnet das LG Hamburg war, bei dem sich Redtube die einstweilige Verfügung geholt hat. BWAHAHAHA
Und unabhängig von der Frage, ob und wo Apple oder euer Gerät euren Fingerabdruck speichert: Euer Fingerabdruck ist Teil eurer Passdaten und wird u.a. bei der Einreise in viele Länder abgenommen.
Das ist natürlich eine prima Vorlage, um Falkvinge und die Piraten von der Seite anzupinkeln. Falkvinge ist sozusagen der Urpirat, der sitzt für Schweden im EU-Parlament hat die Piratenpartei Schwedens gegründet.
Das brachte die Piraten in Deutschland in eine schwierige Lage. Auf der einen Seite hat der Falkvinge da ja durchaus Argumente, mit denen man sich mal beschäftigen könnte. Ich für meinen Teil finde die Argumentation in weiten Teilen plausibel. Wenn ich im Internet auf ein Foto von Kindesmissbrauch stoße, und der Besitz von so einem Foto schon verboten ist, und ich also befürchten muss, dass die Polizei nicht den Täter sondern mich verfolgt, wenn ich das melde, dann werde ich das halt nicht melden, ist doch klar. Und die Gesetzeslage ist durchaus kritikwürdig, so weist Falkvinge darauf hin, dass in diversen Jurisdiktionen der Besitz von Missbrauchsfotos härter bestraft wird als der tatsächliche Missbrauch von Kindern. Seine Erklärung ist, dass wir nicht den Kindesmissbrauch bekämpfen wollen, sondern mit diesen Gesetzen das Problem nicht mehr sehen wollen. Und das funktioniert ja auch. Wir begegnen dem nur noch über Bande, wenn Kindesmissbrauch von schmierigen Lobbyverbänden der Contentmafia und der Unterdrückungsindustrie für ihre Internetzensurpläne als Vorwand dienen muss.
Finde ich deshalb, dass wir Fotos von Kindesmissbrauch freigeben sollten? Nein. Aber drüber reden müssen wir mal, da hat Rick völlig Recht. Ich bin bereit, die Idee zu unterhalten, dass ich mit meiner Einstellung Unrecht habe und Falkvinge Recht hat.
Die Piratenpartei bei uns hat alle diese Gedanken und inhaltlichen Argument komplett ignoriert. Stattdessen haben sie Panik gekriegt, dass sie jetzt von der CDU als die Kinderficker-Partei gebrandmarkt werden könnten, und haben den langen Dolch rausgeholt und Rick Falkvinge mit Anlauf in den Rücken gerammt. Man riecht förmlich den Angstschweiß aus dieser erbärmlichen Pressemitteilung herausfließen. Die Piratenpartei hat gezeigt, dass Machterhalt wichtiger ist als Prinzipien. Statt sich inhaltlich mit auch nur einem der Punkte von Falkvinge zu beschäftigen, kommen Verleumndungen und Unterstellungen, wie man sie von der Contentmafia erwartet hätte, nicht aber von Piratenkollegen. Falkvinge ist wie gesagt nicht dafür, den Missbrauch von Kindern zu legalisieren. Da gibt es auch keinen Zweifel, wenn man sich seinen Kram durchgelesen hat. Aber die Piraten-PM liest sich, als wolle er Kindervergewaltiger aus dem Gefängnis befreien.
Für eine Partei, die noch nicht mal in den Bundestag eingezogen ist, ist das eine sportliche Leistung. Die Grünen sind erst so vollständig korrumpiert worden, nachdem sie im Bundestag Platz genommen hatten. Wenn ich Mitglied bei den Piraten wäre, würde ich jetzt austreten.
Ich finde im Übrigen, dass wir diese Diskussion wirklich mal brauchen. Nicht nur für Missbrauchsfotos von Kindern, sondern insbesondere auch für Nazi-Kram. Falkvinges Diagnose, dass wir damit nicht das Problem bekämpfen wollen sondern es aus unserem Blick verbannen wollen, trifft ja wohl voll ins Schwarze, wenn man sich anguckt, wie viele Prozent der Bevölkerung insgeheim Nazis sind oder sympathisieren. Und wir sehen es nicht nur nicht, auch die zuständigen Behörden sehen es nicht und verfolgen lieber "Linksterroristen". Und dadurch, dass wir den Diskurs verbieten und Scheuklappen der Empörung aufstellen, können wir unseren Nachwuchs nicht ordentlich immunisieren. Die libertäre Sicht, dass Gedankenverbote immer schlecht sind, muss man mal gesellschaftlich diskutieren. Teile der Debatte und unserer Geschichte einfach auszublenden, das ist durchaus kritikwürdig, zumal der fehlende Erfolg ihnen nicht recht gibt.
Was hätte die Piratenpartei denn stattdessen machen können? Sie hätte eine sachliche Presseerklärung machen können, statt dieser überemotionalisierenden Scheiße, die der Schlömer und der Urbach da rausdeprimiert haben. Es gibt so viele kritikwürdige Punkte am Status Quo, nicht zuletzt dass (was auch Falkvinge anspricht) Jugendliche kriminalisiert werden, die Nacktfotos von sich selbst und ihren Sexpartnern machen. Oder dass man sogar für erotische Texte oder Zeichnungen verfolgt werden kann, bei denen offensichtlich niemand zu Schaden kam, schon gar kein Kind. Die Gesetze müssen dringend mal aus den Klauen der Berufshysteriker befreit werden, die dem Rest der Welt ihre "christlichen Werte" aufzwängen wollen. Und selbst wenn man keine Ahnung von der Thematik hat und diese ganzen Probleme nicht kennt, dann hätte man immer noch einen Kommentar sparen können. Schließlich heißen die schwedischen Piraten auch Piraten, aber es gibt ansonsten keinerlei "Tochterfirma"-Beziehung zu den deutschen Piraten, und keinen Grund, wieso unsere Piraten die Äußerungen von Falkvinge kommentieren sollten. PR-technisch ist das ganze Thema natürlich eine einzige Tretmine. Aber mit dieser Reaktion haben die Piraten mehr zertrampelt, als die CSU je mit ihren typischen debilen Äußerungen hätte anrichten können. Und gleichzeitig ist da immer noch nichts zu dem Filesharing-Urteil des BGH. Aber zu so einer Tretmine hauen sie dann schnell-schnell was raus, und haben noch nicht mal ne Nacht drüber geschlafen vorher.
Was hätte ich publiziert? Gar nichts. Aber wenn es gar nicht anders ginge, dann sowas hier:
Die Piratenpartei Deutschlands schließt sich der Forderung nach Legalisierung des Besitzes von Kindesmissbrauchsfotos von Rick Falkvinge nicht an. Wir halten es aber für wichtig, eine gesellschaftliche Diskussion über Denkverbote und Internetzensur zu führen und uns inhaltlich mit den Argumenten auseinanderzusetzen.
Update: Wenn ich eine Diskussion fordere, sollte ich vielleicht mal vorlegen. Wenn man den bloßen Besitz von dokumentiertem Kindesmissbrauch legalisieren würde, muss das Ziel ja trotzdem sein, das Bilden eines Marktes zu verhindern und gegen den Tausch solcher Aufnahmen vorzugehen. Und das Verfolgen und Bestrafen des Mißbrauches selber soll natürlich nach wie vor stattfinden. Das gerät im Moment ein bisschen ins Hintertreffen, weil die Behörden ihr Geld für das Verfolgen von Internet-Tauschbörsen ausgeben, denn da kommen größeren Zahlen an Tätern zustande, das macht sich in den Medien besser.
Ich stelle mir das als juristischer Laie so vor, dass man den Besitz legalisieren könnte, aber das Verbreiten und Beschaffen unter Strafe stellt. Das Spannungsfeld hier ist aus meiner Sicht, wie man verhindert, dass ein böser Hacker deinen Laptop hackt und Kinderpornos ablegt, um dich zu inkriminieren. Auf der einen Seite könnte man sagen, wenn jemand mehr als 10 Bilder hat, kann man von vorsätzlichem Beschaffen ausgehen. Auf der anderen Seite kann ein Hacker natürlich immer ein Bild mehr als in der gesetzlichen Schranke steht hochladen. Und wenn man sagt, dass "Beschaffen" heißt, dass man sehen kann, dass sich der Beschuldigte die Fotos aus einem einschlägigen Webforum geholt hat, wo es genau diese Art von Material gibt, dann können auch diese Spuren gefälscht werden. Welchen Spuren traut man dann? Dem Weblog bei dem Webforum? Die werden vermutlich keine Logs führen, wenn sie nicht völlig doof sind. Und wenn sie Logs führen, wäre das ja für den Hacker noch besser, dann muss er nur das Webforum hopsnehmen und nicht mehr deinen Laptop. Eine Lösung gibt es hier m.E. nicht, und einfach den Besitz unter Strafe zu stellen macht mehr Schaden als es Gutes tut. Alternativ könnte man den Besitz auch weiter strafbar lassen, aber eine Sonderregelung einführen; wenn man innerhalb von 24h nach dem Finden eines Missbrauchsfotos selbiges der Polizei meldet, bleibt man straffrei. Welches der richtige Weg ist, weiß ich nicht. Aber diskutieren muss man das mal.
Update: Lawblog dazu mit der Perspektive auf die deutschen Gesetze.
Die einschlägigen Vorschriften verpflichteten die Beamten der Bundespolizei, bei einer Kontrolle entsprechende “Lageerkenntnisse” und “einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung” zugrunde zu legen.Na ganz groß!Hierdurch werde willkürliches Vorgehen gerade ausgeschlossen.
Update: Nee, das war eine Fehleinschätzung. Die Raubkopierer-Abmahner benutzen eine andere Rechtsgrundlage, und brauchen auch eh schon einen Richtervorbehalt. Der in der Praxis leider nichts hilft. Damit ist mir allerdings umso unklarer, was das Urteil jetzt eigentlich überhaupt bedeutet. Na wir werden sehen.
Update: Ah, das lawblog eilt zu Hilfe und erklärt das schön.
Im Durchsuchungsbericht heißt es, auf dem Schreibtisch hätten sich ein Monitor und eine Tastatur befunden. Der “dazugehörige PC” sei jedoch nicht auffindbar gewesen. Auf die Mitnahme des Monitors und der Tastatur habe man verzichtet.Und so zeigt sich mal wieder: unser bester Schutz vor dem Schnüffel- und Unterdrückungsstaat ist die Inkompetenz der Schnüffler und Unterdrücker.
Ein ähnliches Kaliber die Meldung, dass die Polizei von Nordrhein-Westfalen komplett offline ist — aus Angst vor Hackern. Das ist weniger lustig als es klingt, denn die haben genau das richtige getan, als bei einem Audit eine Lücke gefunden wurde: sie haben abgeschaltet, bis sie einen Fix installiert haben.
Für das e-Ticketing der Deutschen Bahn gibt es bereits ein durchdachtes Überwachungszenario. Durch die Abrechnung übers Mobiltelefon verfüge die Deutsche Bahn über die Daten sämtlicher Funkzellen, die der Nutzer durchfahren hat. Diese Daten könnten herausverlangt werden.Oh und natürlich halten die Herren Staatsanwälte die Voraussetzungen für derart invasive Prozeduren für deutlich geringer als das Gesetz es vorgibt.
Aber dann komm der eigentliche Hammer, denn Ströbele hat auch noch über den bekannten Medienanwalt Eisenberg eine Abmahnung an das Blog geschickt, weil er sagt, nicht er sondern seine Ehefrau in seinem Beisein habe die Anzeige gemacht. Pikanterweise hatte die Staatsanwaltschaft dem Blog auch noch bestätigt, dass Ströbele der Anzeiger war vorher. Laut lawblog bewegt er sich da auf dünnem Eis. Der Punkt ist jedenfalls, dass Ströbele sich damit jetzt verdient einen ordentlichen Streisand-Effekt eingefahren hat, da helfen auch keine Ausflüchte. Die ganze Aufmerksamkeit für die Geschichte hat er mit der Abmahnung erst losgetreten.
Lieber Herr Ströbele, wenn Sie das hier lesen: ziehen Sie ganz schnell den Eisenberg zurück, entschuldigen Sie sich bei dem Blog, ziehen Sie die Anzeige zurück und spenden Sie dem Anglerverein eine Monatspackung Fischfutter, und thematisieren Sie dann innenpolitisch, dass wir mehr Schwimmgelegenheiten in der Natur brauchen. Alles andere hinterlässt ein blaues Auge bei Ihnen. Übrigens sei mal darauf hingewiesen, dass ich diese ganze Geschichte erst gar nicht glauben wollte, weil Sie als einziger in dem ganzen Politzirkus als souverän und integer galten. Das haben sie nachhaltig zerstört mit dieser Aktion.
Die Strategie hat zwar für uns funktioniert, aber ein Selbstläufer ist sie nicht. Aktuell scheiterte sie bei einem Verein für "partnerschaftliche Liebe zum Tier". Das Kammergericht in Berlin entschied, dass die Vereinsziele gegen das Tierschutzgesetz verstößen und im Übrigen die Gefahr bestehe, dass der Verein im Rahmen seiner Arbeit Tierpornographie verbreitet. Money Quote:
Die Beteuerung des Vereins, es gehe nicht um die Vergewaltigung von Tieren, sondern allenfalls um “einvernehmliche” Sexualkontakte, wollen die Richter nicht gelten lassen.
Vor Gericht stellte sich dann heraus, es war alles nichts als heiße Luft. Die Zeugen, Polizisten allesamt, hatten sich teilweise vertan, andere hatten das Geschehen aufgebauscht oder einseitig geschildert. Am Ende stand ein Freispruch, und den hat sogar der Staatsanwalt beantragt.Das sind die Polizisten, von denen uns die Schwarz-Geld-"Sicherheits"politiker in den letzten Wochen gebetsmühlenhaft erzählt haben, die würden sich an Recht und Gesetz halten und alle gegenteiligen Andeutungen seien nichts als üble Nachrede und haltlose Unterstellungen. Und man vergesse auch nicht, dass das BKA schon mal Beweise fälscht, wenn es ihnen in den Kram passt. Kein Wunder, dass die Rechtsaußen-CDUler immer behaupten, die Polizei sei generell vertrauenswürdig. Anders als durch dauernde Wiederholung kriegt man das nicht die Köpfe rein, denn mit der Realität hat das nicht viel zu tun.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich echt großartig amüsieren.
Oh und natürlich haben sie sie richterlich bestätigt gekriegt, die Hausdurchsuchung. Weil der Richtervorbehalt in der Praxis ein Witz ist.
Unsere beste Verteidigung gegen den Unterdrückungsstaat ist die Inkompetenz der Unterdrücker.
Hier ist der Löschantrag und hier ist der Bereich des Antragstellers. Die fetten pseudolegalistischen Disclaimer oben sagen mir persönlich ja schon alles, was ich über den Mann wissen muss.
Update: Au weih, das nimmt kein gutes Ende (mailte mir gerade jemand)
Auch an die anderen Preisträger herzliche Glückwünsche, da sind z.B. das lawblog dabei, DRadio Wissen, das Handydaten-Projekt bei der Zeit und das GuttenPlag Wiki.
Es ging angeblich um strafrechtlich relevante Einträge im Piraten-Etherpad. Der Parteivorstand hat eine Stellungnahme veröffentlicht.
Update: Auch Herr Vetter vom lawblog ist unzufrieden mit der Gesamtsituation.
Sie sind ein Klugscheißer und Besserwisser, sagte der Bedienstete. Ich erwiderte, sie haben mich eben beleidigt. Er sagte, sie sind Scheiße, ein Stück Scheiße kann man nicht beleidigen. Die Tür wurde zugemacht.Schälike saß schon in der DDR im Stasi-Knast und hat daher an der Stelle eine Vergleichsmöglichkeit. Wer jetzt auf einen Witz mit historische Kontinuität gehofft hat, den muss ich enttäuschen: im Stasi-Knast ist er besser behandelt worden.
Sie haben sich damit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeschlossen, der 2009 eingefordert hatte, dass es einen klareren Unterschied zu einer Strafhaft geben muss.
Update: Das Lawblog hat mehr.
Warum? Nun, dieser Polizei-PC-Forensiker findet es suspekt, wenn er auf einem zu untersuchenden PC keine Pornographie findet.
Während der Untersuchung fiel auf, dass die Partition D frei von jeglichen pornografischen Darstellungen pp. ist. Dies ist auf der einen Seite genau so ungewöhnlich wie das Vorhandensein kinderpornografischer Dateien auf einem PC.Und deshalb, führt der Forensiker aus, muss der Besitzer des PCs, übrigens ein Single, irgendwie anders tricksen, vermutet der Forensiker, vielleicht über ein spurlos arbeitendes Zweitbetriebssystem, das per PXE gebootet wird. Oder so. Herr Vetter vom Lawblog kommt daher zu der naheliegenden Empfehlung, die ich hier als Public Service Announcement weiterreichen möchte:
Wir halten also fest: Ein paar legale Pornos sollten stets auf der Festplatte eines Mannes sein – schon um die Kripo nicht ins Grübeln zu bringen.
Die schöne Uptime — ruiniert!!1!
Beachtet an der Stelle auch, dass man ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, damit man seine nahen Verwandten nicht inkriminieren muss. Aber bei DNA-Proben hat man das nicht.
Das ist die Kehrseite der billigen Internetprovider. Das ist so ein Massengeschäft geworden, dass sich da keiner mehr groß Beschwerdemanagement leisten kann. Wenn Beschwerden reinkommen, klemmen die lieber ab, weil die pro Jahr weniger Profit pro Kunde machen, als die ordentliche Bearbeitung so einer Beschwerde kostet. Kann man ja auch irgendwie nachvollziehen, aber für Kunden ist das natürlich scheiße.
Und da kann man sich auch sicher einen schlaueren Kunden zum Zumachen suchen als ein Jura-Blog. Jetzt wird sich zeigen, ob ein zu Unrecht abgeklemmter Kunde da nicht den ISP in Regress nehmen kann.
Update: ist wieder online.
Was passiert aber bei uns? Die Polizei macht bei denen Hausbesuche, um sie zu bedrohen.
Noch vor Einreichen seiner Klage seien am Mittwoch drei Polizisten an seiner Wohnungstür erschienen und hätten ihm angedroht, ihn notfalls mit Gewalt als Zeuge der Staatsanwaltschaft zuzuführen, sagte er am Donnerstag der taz.Aber komischerweise haben sie versäumt, ihm auch nur eine Vorladung zuzustellen vorher. Im Übrigen kann man Vorladungen der Polizei generell ohne Angabe von Gründen ignorieren, erst wenn die Staatsanwaltschaft vorläd, dann wird es ernst.
Das Auftreten der Polizisten beschreibt der 31-Jährige als "überfallartig und einschüchternd". Nur widerwillig sei ihm gestattet worden, seinen Anwalt anzurufen. Auch während des Telefonats mit der Anwaltskanzlei hätten die Polizisten Druck gemacht und gesagt, dass sie nun körperlichen Zwang anwenden würden, wenn er nicht bald fertig sei.Angesichts solcher Schilderungen frage ich mich immer, ob die angeblichen arabischen Kriminellenbanden wirklich so viel schlimmer wären als was wir jetzt mit der Polizei haben. Man müsste das mal ausrechnen, was die so an Schutzgeld haben wollen, und was wir so für die Polizei ausgeben. Ich kann mich jedenfalls an keinen einzigen Fall erinnern, bei dem mir die Polizei mal geholfen hätte. Nicht dass ich mir von den Arabern Hilfe erwarten würde, aber wenn mir schon keiner hilft, dann kann ich ja wenigstens meine Kosten dafür zu minimieren versuchen!1!! :-)
Oh und wer jetzt denkt, hey, das ist nur die Polizei, die bei uns so schlimm ist… auch die Staatsanwaltschaft kriegt ihr Fett weg:
Nachdem er zu Protokoll gab, nicht ohne anwaltliche Beratung auszusagen, habe ihm der Staatsanwalt gedroht, die nächste Befragung werde "unangenehmer" ausfallen.Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Als ich neulich in der Zeitung las, Stuttgart sei eine Mafia-Hochburg, da dachte ich ja nicht, dass das so wörtlich zu nehmen ist! (Danke, Florian)
Alles, was bisher als Beleidigung oder Bedrohung Einzelner ohnehin schon strafbar ist, kann künftig als Volksverhetzung bis zu 5 (in Worten: fünf) Jahre Haft einbringen, wenn die Attacke – ja, wir reden nur über Worte oder Zeichnungen – sich nicht nur auf die Person des Betroffenen erstreckt, sondern auch seine rassische, nationale, ethnische Herkunft oder seine Zugehörigkeit zu einem anderen abgrenzbaren Teil der Bevölkerung einbezieht.Ich mache mir ja an der Stelle Sorgen, dass auch Herabwürdigungen von Volksgruppen wie "Soldaten sind Mörder" oder Aussagen über die Polizei oder gar Kampfbegriffe wie "Contentmafia" als Volksverhetzung gelten würden. Wie verzweifelt müssen die eigentlich sein, dass es hier bald Revolution geben könnte, wenn sie uns jetzt schon das Ventil des Dissens nehmen wollen? Kommt da keiner auf die Idee, dass das eher früher platzt, wenn die Leute sich ihren Ärger nicht mehr von der Seele reden können?
Einem Gesetzentwurf des Innenministeriums zufolge drohen bei einfachem Widerstand gegen Beamte nun bis zu drei Jahre Haft - statt bislang zwei. Widerstand gegen einen Polizisten liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Demonstrant sich bei einer Festnahme aus dem Griff des Polizisten losreißt, ohne diesen zu verletzen.Völlig klar, wer sowas fieses und hinterhältiges macht, der muss für drei Jahre in den Knast! Wo kämen wir da hin, wenn solche Gewalttäter frei rumliefen! Zumal die Polizei ja noch nie jemanden illegal festgehalten oder verhaftet hat, und Widerstand neben Landfriedensbruch der am häufigsten aufgerufene "Straftatbestand" ist, mit dem Polizisten klagende Opfer von Polizeigewalt mundtot machen.
Und, schlimmer noch, die Schranke zum schweren Widerstand setzen sie auch herab:
Bei schwerem Widerstand soll sich zudem nicht nur das Mitführen einer Waffe sondern auch von gefährlichen Gegenständen strafverschärfend auswirken. Darunter könnten beispielsweise auch Eisenstangen oder Pflastersteine fallen. Der Paragraf sieht hier eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft vor.Na super. Wir können ja mal Wetten annehmen, wie lange es dauert, bis ein Fahrrad als gefährlicher Gegenstand gewertet wird. Oder eine Kastanie.
Update: Udo Vetter ist auch nicht beeindruckt von der Notstands-Rhetorik, die die da auffahren und weist darauf hin, dass für tatsächliche Körperverletzung gegen Beamte schon tatsächliche Körperverletzungsparagraphen existieren, auf die auch jetzt schon tatsächlich 5 Jahre Gefängnis stehen. Und er weist auf folgendes wichtige Detail hin:
Nein, nun soll auch noch eine Mindeststrafe her. Drei Monate Gefängnis soll es mindestens geben, und zwar für jede noch so geringe Form des “Widerstands”. Das fordert heute die Gewerkschaft der Polizei zusätzlich zur beschlossenen Strafverschärfung.
Update: Hier mailt mir noch jemand dieses Urteil des LG Hannover von 1999:
Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit, mit welcher Stelle des Schuhs auch immer, einem Menschen in das Gesicht getreten wird, ohne daß dies näherer Begründung bedarf.
Das OLG Hamm hat dann aber 2000 festgestellt, dass es sich um einen festen, schweren Schuh handeln muss, ein leichter Turnschuh reicht nicht.
Er sei 2004 auf einer Demonstration auffällig geworden. “Das ist die gleiche Begründung, mit der mir 2007 in Heiligendamm die Akkreditierung verweigert wurde”, sagt Majchrzak.Auffällig geworden, auffällig geworden, das erinnert mich ja direkt an diese Geschichte beim Lawblog, auch wenn da von "in Erscheinung getreten" die Rede ist. Ob es da einen materiellen Unterschied gibt?
Auf die Idee muss man erst mal kommen! Ich hoffe ja immer noch auf die gutartige Erklärung, dass dieser Herr Wendt ein begnadeter Troll ist, der uns alle gefoppt hat. (Danke, Dietz)
Update: Einen inhaltlich verwandten Lacher gibt es im Lawblog
die der Sammlung und Auswertung von Informationen zu Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung dienen und die vor allem das Erkennen von Zusammenhängen zwischen Taten untereinander und zu Tätern sowie von Täterorganisationen ermöglichen (delikts- und phänomenbezogene Dateien).(Hervorhebung von mir) Da weiß man, was man hat!
Wir müssen mit Erschrecken erkennen, dass die Geißel unserer Zeit, die ungeheure Bedrohung der internationalen Staatengemeinschaft, nämlich der weltweite islamistische Terrorismus, weiter um sich greift und inzwischen junge Menschen erfasst, die in westlicher Kultur aufgewachsen sind und – wovon man eigentlich glaubt ausgehen zu können – von Wertvorstellungen westlicher, europäischer Gesellschaften geprägt wurden. Aber ganz offenbar hat der gewaltbereite Islamismus zunehmend auch auf junge Menschen in unserer Gesellschaft eine verheerende Anziehungskraft […]Wenn ich sowas lese, habe ich vor meinem geistigen Auge einen Bill O'Reilly, einen Rush Limbaugh, einen Geert Wilders, aber doch keinen deutschen Richter! Mir stößt auch das ständige Loben der nach Strich und Faden verkackt habenden Ermittlungsbehörden damals sauer auf. Ich erinnere da nur an die Autoreifen, den ungeeigneten Sprengstoff, die total unauffällige Überwachung, die untaugliche Dienstkleidung und die Tatsache, dass der Verfassungsschutz die IJU für eine Erfindung hält und natürlich die CIA-Verbindung. Letzeres hat sich ja später bestätigt, so dass sogar der Oberterroristenpanikschieber einräumen mußte, dass es sich bei der IJU um einen Fake handelt. Aber zurück zum Richter. Der macht auch gleich noch eine Packung Agenda-Pushing für die CSU:
Dass die Beweislage im Übrigen so erdrückend war, lag auch in diesem Verfahren – wie in dem vor dem Senat verhandelten Al Qaida-Verfahren – an den Erkenntnissen aus der Wohnraumüberwachung, aber auch, und diesmal ganz vorrangig, an den Erkenntnissen aus der Überwachung der Gespräche der Angeklagten Gelowicz, Yilmaz und Schneider in den von ihnen angemieteten PKWs. Diese Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen haben sich inzwischen als unverzichtbar erwiesen.Wer da keinen Brechreiz kriegt, muss ein hartes Training hinter sich haben. Oh und neben all der Lobhudelei und dem Selbstschulterklopfen (er verteilt da echt noch Lobe für das "kurze Verfahren" — yeah, nur 10 Monate!!1!) fällt auch die Rhetorik auf, die klingt, als habe Ziercke das diktiert: "verheerend", "todbringend", "ungeheuer", "in bisher nicht dagewesenem Umfang".
Die ganze Masche steht und fällt mit dem Detail, dass die in Rechnung gestellten Gebühren nicht als Strafe gemeint sind, sondern als Erstattung der ansonsten vom Rechteinhaber zu tragenden Kosten. Wenn eine Abmahnung nicht zum Ziel führt, z.B. weil der Abgemahnte unschuldig war oder am Existenzminimum lebt und nicht zahlen kann und man auch nichts pfänden kann, dann zahlt der Rechteinhaber die Anwaltskosten. Diese Regelung soll verhindern, dass der Streitwert willkürlich zu hoch gesetzt wird, oder dass eine freidrehende Kanzlei tausende von Menschen nach der Schrotflinten-Methode abmahnt, und dann jeweils das "Risiko" übernimmt, dass eine einzelne Abmahnung nicht läuft. Für die Kanzlei ist das ja kein echtes Risiko, die zahlen ja nur einmal ein Blatt Papier, ein paar Cent für das Ausdrucken, und das Porto. Der Stadler hatte jetzt ein Indiz dafür gefunden (auf Wikileaks übrigens), dass dieses Risiko eben nicht vom Rechteinhaber sondern von der Kanzlei getragen wird, und wenn dem so wäre, dann könnte jeder Abgemahnte die Zahlung der Gebühren verweigern. Das trifft also das Herz des Geschäftsmodells, so es denn eines ist. Schlimmer noch, dann könnte man auch anfangen, von Betrug und unzulässigen Massenabmahnungen zu reden und sich bei der Anwaltskammer über die Anwälte zu beschweren, und dann würde theoretisch Ärger bis zum Berufsverbot drohen. Kurz gesagt: das ist ein existenzielles Problem für die betroffene Kanzlei. Da würde man also denken, dass die direkt mit einer Klage wegen Geschäftsschädigung, übler Nachrede oder was auch immer da in Frage kommt reagiert. Tun sie aber nicht. Sie schicken eine Abmahnung. Daher glaube ich ja, dass die nicht wirklich wollen, dass das vor Gericht landet.
Nun greift so eine Abmahnung bei normalen Menschen als Bedrohung, aber nicht bei Anwälten. Anwälte verstehen ja die Risiken und Drohungen viel besser als Laien, und dementsprechend strahlt der Herr Stadler da auch im Moment gar keine große Panik aus sondern legt sogar noch einen drauf und spricht bezüglich DigiProtect von einem "unlauteren Geschäftsmodell".
Warum glaube ich jetzt, dass das ein Epic Fail für die Raubkopierer-Inkassobranche werden könnte? Weil auch der RA Kompa und der RA Vetter dazu bloggen und beide auf Seiten von RA Stadler zu stehen scheinen. Ich hoffe daher auch mal heimlich, dass es zu einem Verfahren kommt, und dieses Geschäftsmodell an der Stelle rückstandsfrei beerdigt wird.
Wahrscheinlich habe ich jetzt die Details nicht sauber dargestellt, glaubt im Zweifelsfall den verlinkten Anwälten und nicht mir. Die Materie ist ja doch diffizil :-)
Oh, sehr spannend auch, worauf Udo Vetter hinweist: die Echtheit des Wikileaks-Dokumentes bestreitet immer noch niemand.
Natürlich hat da keiner Bock drauf, daher läuft das in der Praxis so, wie Frau Schweitzer das jetzt (versehentlich?) öffentlich angedeutet hat, nämlich dass sie ein "Gesamtpaket" bestellt, und dann im Erfolgsfall einen Anteil des erstrittenen Geldes kriegt, aber im anderen Fall nichts zahlt. Das würde aber heißen, dass sie kein Risiko trägt, und damit auch, dass der Anwalt keine Anwaltsgebühren in Rechnung stellen kann.
Ich als juristischer Laie finde solche Details aus Innereien der Abmahnpraxis immer sehr spannend.
Oh und wer denkt, naja, Anwälte, immerhin werden die anderen privilegierten Berufsgruppen eingehalten, der sieht sich leider auch getäuscht. Da werden auch munter Priester und Ärzte abgehört.
Mit spannendem Kommentar u.a. beim lawblog und bei netzpolitik.org.
Mein Lieblingszitat ist ja auf Seite 18:
Automatisiertes Erstellen und Versenden von AbmahnungenUnd auf Seite 26 erklären sie dann, dass der Rechteinhaber 20% pro erfasstem, abgemahntem und zahlenden Rechtsverletzer erhält, und dass die Quote für Sofortzahler 25% ist. Auf Seite 27 rechnen sie dann vor, dass man an einem verkauften Download ca 60 Cent verdient, aber an einem abgemahnten Piraten-Download 90 Euro.
“Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.”Das sagt Thomas Jurk, der "SPD"-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen.
Die haben in Sachsen eh nur 9%. Da fällt dann auch das Herumgelügen wegen "wir dürfen es uns mit den anderen Wählern nicht verscherzen" weg, wenn es eh keine anderen Wähler gibt.
Update: Stellt sich raus, dass das der hier war! Harharhar. (Danke, Tilman)
„Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder“, sagte sie abendblatt.de, der Online-Ausgabe des Hamburger Abendblatts. „Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann.“Ich hasse es ja, in solchen Dingen von Anfang an Recht gehabt zu haben.
Ich denke mal, wir haben alle ein ziemlich klares Bild davon, was von Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde übrig bleibt, wenn Ursula sie auf das "richtige Maß" zusammengekürzt hat.
Update: Das Lawblog hat auch was dazu.
Nachdem sich das ziemlich schnell als peinlicher Griff ins Klo herausgestellt hat, hat Zensursula noch einen draufgesetzt und behauptet, in Indien seien Kinderpornos legal. Das hat inzwischen sogar die Indische Botschaft zu einer Stellungnahme genötigt. Nicht nur wirft uns diese Person innenpolitisch ins Mittelalter zurück, auch außenpolitisch hinterläßt sie einen Scherbenhaufen.
Und ich habe eine Theorie dazu. Bei Umfragen glauben regelmäßig erschütternd viele Leute, dass die von der Leyen zur SPD gehört. Gut, SPD, CDU, alles die selbe gemeingefährliche Mischpoke, das will ich nicht in Abrede stellen. Aber denkt mal drüber nach.
Der (die) Inhaber(in) dieses Dienstausweise ist berechtigt und verpflichtet, alle zur Erfüllung seiner (ihrer) dienstlichen Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen. Sie ist insb. beauftragt Grundstücke und Gebäude zu besichtigen. Aufgrund der bestehenden gesetzl. Best. (OBG u. BauONW) ist ihr das Betreten der Grundstücke u. Gebäude zu gestatten. Die Verhinderung der Vornahme von Amtshandlungen ist n.d. Bestimmungen des STGB strafbar.Auf Deutsch: die Holland-Nummer ist auch in Deutschland seit vielen Jahren geltendes Recht, sie wenden es nur (noch) nicht flächendeckend gegen die Bevölkerung an.
Jemand anderes mailte mir diesen Link und übersetzt diesen Auszug:
Seit Ende 2005(!) wurden auf diese Weise gut 19000 Kontrollen durchgeführt.Weiter unten steht dann, wenn ich das richtig übersetze, dass sie bis Sommer 2010 alle 27804 Adressen in den Bezirken Transvaal, Schilderswijk und Stationsbuurt/Rivierenbuurt kontrolliert haben wollen.
Und noch ein Link zum ach so liberalen Holland: Lawblog von November 2008, Kommentar 27.
Alles harmlos. In den Niederlanden führen wir gerade ein elektronisches Kinderdossier (Elektronisch Kinddossier) ein. Es soll dazu dienen, arme misshandelte Kinder aufzuspüren und ihnen zu helfen. Jedes niederländische Kind (0-18 Jahre) wird hierin ab 2009 erfasst.Aus Deutschland könnte man die Angaben in diesem Detail gar nicht machen, ohne dass das Formular als kinderpornographische Schrift gelten müsste am Ende.Wer Niederländisch beherrscht, der lese hier (http://www.nrc.nl/redactie/doc/bds.pdf) weiter. Für den Rest hier ein paar Auszüge. Folgende Daten werden ab 2009 vom Schularzt und anderen Medizinern gesammelt:
BEISPIEL 1
========
BDS-Element: Schambehaarung (Junge)
BDS-Wert:
0=Keine Behaarung
1=Leichte, lange, nichtgewellte Haare rund um den Penis
2=Dunkle, gewellte Behaarung rund um den Penis
3=Behaarung eines Erwachsenen, beschränkte Oberfläche
4=Verteilung bis zu den Oberschenkeln
5=Aufstieg bis zur Medianlinie(Ich erspare mir, die Daten für Mädchen zu zitieren, da interessiert es den Staat sogar, wie die Schamlippen aussehen)
ANDERE ZU REGISTRIERENDE DATEN
======================
- Bürger-/Steuernummer (was hat die in einer Patientenakte zu suchen)?
- Sexuelle Aktivität des Kindes
- Womit verhütet das Kind?
- “Bedrohung aus der direkten Umgebung” – “Unsicheres Stadtviertel (Kriminalität, Überlast)”
- Ist die Mutter “beschnitten”?
- Nationalität des Kindes
- Ausweisnummern und Steuernummern der Eltern
- Sprachkenntnisse und Ausbildung des Kindes und der beiden Elternteile
- “Risikofaktoren Eltern”: “lebend von einem Minimumeinkommen”, “langjährige Arbeitslosigkeit”
- etc etc etc (die Liste umfasst in der vorliegenden Version 30 Seiten, auf denen 1.185 Datensätze aufgezählt werden, die pro Kind zu erfassen sind!)
Die Seite blog.fefe.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Standard gesperrt' eingestuft.Aber ich bin in guter Gesellschaft:
Die Seite taz.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als 'Standard gesperrt' eingestuft.Nein, nein, das geht nicht, dass die Jugend sich unabhängig zu informieren versucht. Die taz und ich, wir verschmutzen die Hirne der Jugendlichen mit Hasspropaganda und subversiven Ideen. Da ist es viel besser, wenn ihr euch beim ehemaligen Nachrichtenmagazin staatstragend informiert:
Die Seite spiegel.de wird von uns für unbedenklich gehalten.Sehr erheiternd auch:
Die Seite krautchan.net ist noch nicht in unserem Filter vorhanden.
Update: sehr schön auch, wie unterschiedlich die Parteien behandelt werden: dielinke.de ist ab 14 freigegeben, cdu.de hat offenbar einer meiner Leser nominiert, spd.de ist nicht gelistet, gruene.de und piratenpartei.de sind gesperrt. Da weiß man, was man hat. bild.de ist übrigens als unbedenklich gelistet, das bildblog hingegen erst ab 16. vorratsdatenspeicherung.de ist gesperrt. lawblog.de ist gesperrt. ccc.de ist nicht gesperrt, aber chaosradio.ccc.de ist. heise.de ist unbedenklich aber telepolis.de ist gesperrt. icanhascheezburger.com sind gesperrt. Immerhin: kinderhilfe.de und bka.de sind auch gesperrt :-)
Die Seite wird laut Impressum übrigens von einem Internet-Pornovertrieb betrieben, der Domaininhaber ist die Inter Content KG, über die Wikipedia schreibt, sie seien einer der größten Pornoanbieter im deutschsprachigen Internet.
Mir teilt gerade jemand mit, dass man diesen Kram mit dieser URL deaktivieren kann.
Und ich möchte auch mal deren Intro zitieren:
Sie sind verhaftet wegen Geschwindigkeitsueberschreitung.Dem ist nichts hinzuzufügen.
Was ist denn das Tempolimit?
Die Hoechstgeschwindigkeit ist geheim.
Alternativ kann man sich auch einfach die Argumentation von Udo Vetter durchlesen. Der hat auch noch ein paar Beobachtungen aus 1. Hand am Start, die das bestätigen.
Der bei Ihnen sichergestellte Computer ist teilweise mit dem Verschlüsselungsprogramm “Truecrypt” verschlüsselt. Sie stehen im dringenden Verdacht, durch diese Verschlüsselung Ihre, aber auch die Tatbeteiligung Dritter zu verschleiern. Sind Sie bereit, diese Verschlüsselung preiszugeben?Äh, "nein". Sollte man denken. Aber:
Der Beschuldigte war so eingeschüchtert, dass er gleich mal alle Passworte auf einem Zettel notiert hat.Seufz. Daher: "Sie haben das Recht zu schweigen" [350 MB] angucken.
Bei der bisherigen Auswertung der beschlagnahmten Datenträger fanden die Ermittler in mehreren Fällen weiteres kinderpornografisches Material.In mehreren Fällen? Also… in dreien? Oder doch nur zwei? Immerhin, die Ermittlungen dauern noch an, den 2700 Videokassetten müssen ja auch erst mal durchgeguckt werden. Und 17000 DVDs. Und 250 PCs. Und am Ende sind die meisten unschuldig, aber kriegen das Stigma von der Kinderporno-Hausdurchsuchung nie wieder weg.
Und jetzt wollen diese Leute das Internet zensieren. Na mit dieser einzigartigen Erfolgsgeschichte, das MUSS ja toll werden! Und NIE würde unsere Junta dann mit einer bestehenden Infrastruktur noch andere Dinge tun. Das sieht man ja z.B. bei Tollcollect.
Er hatte mit einer zirka zehnköpfigen Personengruppe gegen die Scheiben des Universitätsgebäudes geschlagen. Der junge Mann hielt weiterhin ein Plakat vor dem Körper, welches kein Impressum hatte. Als die Beamten die Personalien feststellen wollten, leistete der 21-Jährige erheblichen Widerstand und konnte unter Anwendung einfacher Gewalt zum Einsatzfahrzeug gebracht werden. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung wurde er entlassen. Gegen ihn wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Zuwiderhandlung gegen das Pressegesetz sowie eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt.Äh, huch?! Seit wann braucht man für ein Transparent auf einer Demo ein Impressum?!? Kann mir das mal bitte ein Jurist erklären? Ich glaub ich krieg die Tür nicht zu!
Update: Auch Udo Vetter hält das für eine Posse. (Danke, Karsten)
Die Post lehnte die Auslieferung der Zeitung nach Angaben von Pro Köln mit der Begründung ab, sie enthalte Tatsachenbehauptungen über den Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma, die geeignet seien, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Die Wahrheit der Aussagen sei nicht ersichtlich.DAS soll ab jetzt reichen? Seit wann liest die Post Zeitungen durch, die sie zustellen soll? Das ist ja schon logistisch ein echtes Problem! Wie funktioniert das? Ist das der neue Arbeitsplatz der ganzen Callcenter-Mitarbeiter, die die Telekom gefeuert hat? Die sitzen jetzt bei der Post und lesen auszuliefernde Zeitungen?!
So sehr ich die Nazis verachte, aber es ist nicht Aufgabe der Post, ihre Zeitungen zu lesen.
Im Übrigen: Bürgerrechte sind nur Bürgerrechte, wenn sie auch für die verabscheuenswürdigsten Widerlinge gelten. Ja, selbst für Politiker. Und die Post soll Post zustellen, nicht lesen.
Update: Herr Vetter vom Lawblog sieht das offenbar ähnlich, drückt es aber natürlich deutlich besser aus (Danke, Marcel)
Die von den Polizeibeamten vorgefundenen 630,00 € stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Betäubungsmittelgeschäften, die der Angeschuldigte in der Vergangenheit abgewickelt hatte.Warum sollte man auch sonst Bargeld dabei haben! Das muss doch ein Krimineller sein!
(gängiger Vorname)@gmx.deDamit hat sich jemand irgendwo angemeldet und dann nicht bezahlt. Daraufhin hat die Polizei ihn besucht, sein Bruder hat sie reingelassen, und die haben dann seinen Rechner eingepackt (nicht aber die offen herumliegenden CDs oder Festplatten lustigerweise). Bei der Akteneinsicht sah er dann, dass das einzige gegen ihn vorliegende obige Email-Sache ist, und das noch über einen ISP, den er noch nie benutzt hat (was man ja durch eine Nachfrage beim ISP mal hätte klären können). Schöne neue Welt.
Und daher, wenn ihr mal eine gültige Email-Adresse braucht, nehmt keinesfalls eine geratene Freemailer-Adresse. Überhaupt ist es unmoralisch, anderer Leute Adressen zu nehmen, und seien sie auch noch so widerwärtig. (Danke, [anderer gängiger Vorname])
Laßt euch das mal auf der Zunge zergehen.
Und wenn der jemand es lokal abspeichert, dann ist das vom Straßmaß her wie Sachbeschädigung.
Auf DEM Niveau ist Kinderpornographie für den Gesetzgeber, fast eine Bagatelle! Krass.
Dem muss man mal die Raubkopie gegenüber stellen. Für eine 40 Euro Raubkopie werden schon mal Hausdurchsuchungen durchgeführt in diesem Land.
Danach hab es von Honk einen Vortrag über seine Erfahrungen mit Security-Audits in der Kreditkartenindustrie, und da waren eine echte Schenkelklopfer dabei. Tja, Schadenfreude ist doch die schönste Freude.
Den Lawrence Lessig Talk habe ich mir gespart, da war ich mit ein paar alten Kumpels essen. Ich hätte mir sonst vermutlich den PocketPC-Talk angehört.
Im nächsten Slot lagen sehr unglücklich "Automated Exploit Detection in Binaries" von einem mir vorher Unbekannten, "Pornography and Technology" von Tina, "Sie haben das Recht zu schweigen" von Udo "lawblog.de" Vetter und "Rootkits as Reversing Tools" von einem anonymen Vortragenden parallel. Jeden davon hätte ich gerne gesehen, aber ich bin am Ende zu der Exploit Detection gegangen. War ein Fehler. Das Konzept ist, Binaries zu disassemblieren, Basic Blocks hinterher zu laufen, über Wertebereiche Buch zu führen, und dann Schreibzugriffe von vergifteten (vom Angreifer kontrollierbaren) Daten außerhalb des gültigen Buffers. Klang alles nach Star Trek, und statt einer Vorführung gab es den Hinweis auf irgendwelche Sourceforge-Sachen und einen Exploit in Trillian, den sie offenbar unabhängig gefunden haben. Nicht beeindruckend.
Das lustige an dem 4. Vortrag war, daß der Vortragende gar nicht körperlich anwesend war, sondern per VoIP und TOR-Tunnel vortragen wollte. Ob das geklappt hat weiß ich nicht, aber das finde ich einen enorm coolen Stunt.
Am Abend lagen dann wieder drei coole Dinge nebeneinander, "Hacker Jeopardy" (da mußte ich meinen Titel verteidigen), "Powerpoint Karaoke" (dort war ich verpflichtet worden), und "Schlossöffnung bei der Staatssicherheit der DDR" (hätte ich auch brennend interessiert). Ich bin dann anfangs zum Karaoke gegangen, habe dort eine absolut furchtbare Foliensammlung gekriegt, und bin mit wehenden Fahnen untergegangen bei der Präsentation :-) Es ging offenbar um Zitate aus einem Buch (jeweils ein Satz oder Satzfragment, sowas wie "Anton errötete alsdann jungenhaft" und darunter ein Bild, das mit dem Zitat darüber so gut wie keinen Zusammenhang hatte. Es gab auch keinen roten Faden, keine tatsächliche Aussage, und so gelang es mir nicht, da sonderlich viel raus zu holen.
Dann wurde ich rausgewunken aus dem Raum und mußte zu Hacker Jeopardy rüber, das dieses Jahr auch in Englisch gehalten wurde. Zur Begeisterung des Publikums gab es eine Kategorie "Things Fefe Doesn't Know", mit furchtbaren Fragen wie welche DECT-Nummer man anrufen muss, um das Labyrinth zu kriegen (ich habe kein DECT-Phone und bin mit genau dieser Frage schon letztes Jahr baden gegangen), welche Tastenkombination auf einer Apple-Tastatur das @-Zeichen ergibt (WTF?!), was Windows-Taste+D tut (?!?) und noch zwei Fragen aus dieser Kategorie. Ich war zu dem Zeitpunkt eh unter Einfluß von Wodka (den sie uns beim Karaoke zur Auflockerung gegeben hatten) und vom Schlafentzug verlangsamt, und habe so ziemlich versagt, konnte kaum was beantworten. Eine Kategorie war ASCII-Ports, da haben sie dann sowas wie "n" gehabt, man mußte dazu den ASCII-Wert wissen (110), und dann "Was ist POP3?" fragen. Kann ich gar nicht, denn in C kann man sowas wie return i-'a' schreiben, da muss man keinen Integer-Wert nachgucken. Nicht nur das, bei vielen Ports hätte ich nicht mal mit der richtigen Umrechnung den Dienst dazu gewußt :-)
In der Mitte des Jeopardy stand es dann -500, 0, -200, 0 (die letzte 0 war ich, der ich noch nichts hatte beantworten können), und ich wollte mich schon entspannt zurück lehnen, und mal die anderen gewinnen lassen. Ein bißchen Gegenwehr wollte ich aber schon simulieren, und so habe ich zwei Fragen beantwortet, hatte dann 500 Punkte, und es waren als letzte Felder die 100-400 Fragen von "Things Fefe Doesn't Know" frei. Ich wußte in der Tat keine einzige der Sachen aus der Kategorien, aber die anderen auch nicht. Und die fühlten sich offenbar genötigt, da dann lieber was zu riskieren und falsch zu antworten, wodurch ich am Ende doch noch gewonnen habe. Meine Siegprämie war eine große Flasche Humppa-Bier und ein Plüsch-Puffy, über den sich mein Jüngster freuen wird.
Ich hatte noch auf dem Gang ein lustiges Gespräch mit Wim, der meinte, man könnte ja zu FreeBSD nicht mehr Free sagen, weil sie so viele BLOBs im Kernel haben, und daher würden die OpenBSDler sie jetzt Ersatz-FreeBSD nennen :-) Hach ja, friendly fire wärmt einem doch das Herz zur Winterzeit…
Morgen früh haben sie den armen Ilja um 11:30 in den Saal 1 gelegt, hoffentlich ist der um die Zeit schon wach. Guckt euch das mal an, er hat mir schon mal verraten, daß es einen schönen OpenBSD-0day gibt.