Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Bedient sich der Versicherungsnehmer eines externen Dienstleisters, besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die infolge des Ausfalls, der Unterbrechung oder Störung der Dienstleistung entstehen, soweit sie zu einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der elektronischen Daten oder informationsverarbeitenden Systeme des Versicherungsnehmers führen."Externer Dienstleister" wäre in diesem Fall z.B. ein Cloudanbieter.