Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
hier ein besonders schönes Beispiel dafür, wie man mit einem neuen Gesetz offiziell „sichtbar“ werden soll – und stattdessen erstmal komplett von der Bildfläche verschwindet.Hier habe ich nachgefragt, weil ich ja keine Ahnung habe von sowas. Drei Monate warten? Wie bitte? Weil die Behörde so lahmarschig ist oder warum?Ich bin Transmann (ftm), hab die Namensänderung nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz durchgezogen: Antrag gestellt, drei Monate gewartet wie ein braver Bürger, dann unterschrieben.
Nee, schreibt er. Steht so im Gesetz. Reine Schikane.
Klingt einfach? Denkste.Ich fragte mich ja spontan, ob das Finanzamt dann Steuern kassieren kann, wenn man so ein Verwaltungsphantom ist.Ich also zum Standesamt am Wohnort. Die Mitarbeiterin freundlich, Zugriff auf alle meine Daten im System – Geburtsregister, Eheeinträge, der ganze Kram. Sie könnte theoretisch alles eintragen. Aber sie darf nicht. Weil: Vorschrift.
Der nächste Teil ist so grotesk, dass er fast wieder schön ist:
Die Erklärung darf nicht digital weitergeleitet werden. Nicht per Mail, nicht per Fax, nicht über irgendein modernes Behördenbackend. Stattdessen wird das Ganze per Post nach [Ortsname] an mein Geburtsstandesamt geschickt. Also so mit Briefumschlag. Und Briefmarke. Und vermutlich einer Brieftaube, wenn das WLAN im Amt wieder spinnt.Jetzt wird’s kafkaesk:
Die Namensänderung wird rechtskräftig, sobald der Brief da ist. Nicht wenn jemand ihn gelesen oder eingetragen hat – nein, Posteingang reicht. Heißt: Ab diesem Moment bin ich laut Staat ein neuer Mensch. Blöd nur, dass ich keine Dokumente habe, um das zu beweisen. Die alten sind ungültig. Neue gibt’s nicht. Ich bin also de facto eine nicht identifizierbare Person. Eine Art Verwaltungsphantom mit Quittung. Denn genau das ist mein einziger Nachweis: eine Rechnung über Bearbeitungsgebühren.
Keine Kopie der Erklärung. Kein Wisch mit Stempel. Einfach: „Sie haben bezahlt. Viel Glück!“
Und natürlich zahlt man nicht nur das Standesamt vor Ort, das den Brief verpackt – auch das Standesamt in [Ortsname], das den Brief auspackt. Doppelte Gebühr für doppelten Behördenkontakt mit exakt null Effizienzgewinn.
Das mit dem Brief ist übrigens ernst gemeint. Nicht Einschreiben. Nicht Behördenkurier. Brief. m(
Update: Ein Leserbrief dazu:
Die Kommunen (Einwohnermeldeämter / Standesamt) können und sollen über das "besondere elektronische Behördenpostfach" (BeBPo) bundesweit digital miteinander kommunizieren.
Das ist ein E2E-verschlüsseltes XML-over OSCI-Protokoll, dazu gibt es noch eine entsprechende PKI für die Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweise (VHN), mit dem eine Kommune rechtsverbindlich nach der EU-eIDAS-Verordnung digital signieren kann.
Es ist aber auch nicht ungewöhnlich, dass Sachbearbeiter in einer Kommune das Verfahren nicht kennen / nicht nutzen, sie wurden dafür ja meist nicht geschult.
OSCI wird hier beschrieben.