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Die Versteigerung von 5G-Frequenzen 2019 brachte dem Bund Milliarden ein. Doch die Vergaberegeln waren rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht Köln. Das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer habe unerlaubten Einfluss ausgeübt.Das ist ja schon super, aber das Detail, was konkret das Verwaltungsgericht bemängelt, setzt dem noch mal eine Kirsche auf die Sahnehaube.
Dass der Bund dabei auf Drängen Scheuers auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete, war aber rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht.Die Diensteanbieterverpflichtung ist die Regelung, dass Telekom und Vodafone und co kleineren Anbietern Zugang zu ihren (ausgebauten) Netzen zu regulierten Preisen zur Verfügung stellen müssen.
Da haben Telekom und Vodafone natürlich wenig Interesse dran und werden daher dem Verkehrsministerium Koks und Nutten geschickt haben, oder was man halt so macht als Internetanbieter.
Oh nee warte, ich weiß. Die sind die einzigen in Deutschland mit störungsfrei funktionierendem Internetanschluss. Unbezahlbar!!