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Angesichts der weltweiten IT-Panne hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont, dass Schäden, die durch den Ausfall oder eine Störung von IT-Dienstleistern entstehen, nach den GDV-Musterbedingungen nicht vom Versicherungsschutz einer Cyberversicherung umfasst sind, wenn dadurch Systeme der Kunden ausfallen. "Dieser Ausschluss dient dazu, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Cyberversicherer im Fall eines Cyber-GAUs nicht zu gefährden", so der GDV.Das ist ja wohl mal eine kurze Durchsage aus dem absoluten Premium-Marktsegment. *hutlupf*
Update: Ja, äh, ist Videotext. Der Link ist nur kurz gültig. Daher hab ich ja den Inhalt zitiert.