Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage nach der Nutzung des Systems „Starlink“ des Unternehmens SpaceX für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei (BPOL) nur als Verschlusssache (VS) in der Anlage 1 mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) und für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht – auch nicht eingestuft – erfolgen kann.In Anhang 2 ist dann eine Tabelle. Die ist erfreulicherweise vergleichsweise übersichtlich.
Update: Leserbrief:
Wir sagen Tsarlink, nicht Swastinet.