Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ja, äh, dürfen die Gefängnismitarbeiter denn das? Nein, dürfen sie nicht. Machen sie einfach trotzdem. Der Staat hat schon diverse Drohkulissen aufgebaut, bislang erfolglos.
Der Einsender ergänzt:
So flächendeckend, mit 90% des Vollzugspersonals, dass die Insassen eingezellt sind und mittlerweile die Nationalgarde bemüht wurde, um personell Abhilfe zu schaffen.Ja, aber was fordern die denn? U.a. weniger 24-Stunden-Schichten, mehr Personal usw. und, ganz zentral, die Rücknahme des HALT-Acts. Dieser ist erst ein paar Jahre alt und sieht vor, dass Insassen maximal 15 Stunden lang am Stück in Isolationshaft gesteckt werden können. HALT gefährde die Sicherheit der Vollzugsbeamten, weil sie nun keine Handhabe zur Zügelung der Insassen mehr hätten.
Ab diesem -- gerade vergangenen -- Samstag sind Sanktionen für in der Dienstzeit streikende Vollzugsbeamte angekündigt, die ab Montag in Kündigung, Verlust der Altersvorsorge und Pflegeversicherung sowie potentiell Ingewahrsamnahme resultieren sollen (also die Kündigungspapiere werden dann etwa Montag zugestellt, beziehen sich aber auf Streikteilnahmen während der Arbeitszeit ab Samstag.