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In Deutschland müssen Reeder die Lohnsteuer (= die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer) für die in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Seeleute zwar anmelden und von den Seeleuten einbehalten, sie müssen diese Steuer aber nicht wie andere Unternehmer an das Finanzamt abführen (§ 41a Abs. 4 EStG). Dieser sogenannte Lohnsteuereinbehalt kommt den Reedern unabhängig von der Gesellschaftsform zugute.What the actual fuck!
Update: Ein Leser ergänzt:
neben dem Lohnsteuereinbehalt gibt es auch die üppigen Ausbildungshilfen, die Tonnagesteuer, die bewirkt, dass jedes Kleinkind mehr Steuereinnahmen generiert als ein Seeschiff. Selbst Michael Kühne ist peinlich berührt und sagt, das seien zu viele Vorteile.
Dann haben wir noch die degressive Abschreibung von Schiffen. Nach wenigen Jahren ist ein Schiff steuerlich abgeschrieben und wird von Firma A zur Firma B verkauft und nochmal abgeschrieben.