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Ja aber Fefe, was wenn jemand früher entlassen wird? Na dann stellt man einfach auch den Rest in Rechnung, obwohl er den Teil der Haft nicht antreten musste!1!!
Haha, die blöden Amis, ey, bei uns natürlich völlig undenkbar. Wir haben hier schließlich einen Rechtsstaat und so!
Ihr müsst jetzt sehr tapfer sein!
2010 wird Manfred Genditzki wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. 13 Jahre später erkennt das Gericht seinen gravierenden Fehler - und spricht den 64-Jährigen frei. Der fordert nun Schadensersatz für seine Zeit hinter Gittern. Die Staatsanwaltschaft antwortet mit einer Rechnung.Grundsätzlich begrüße ich das ja, wenn die Staatsanwaltschaft rechnen kann, aber hier ist die andere Art von Rechnung gemeint:
Die Generalstaatsanwaltschaft München schickte dem 64-Jährigen jüngst eine Rechnung über knapp 100.000 Euro, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtete. Der Betrag setzt sich demnach aus den Kosten für "Unterkunft und Verpflegung" sowie Genditzkis Einnahmen aus seinem Gefängnis-Job zusammen.Unglaubliche Zustände da in *checks notes* Bayern. Na DAS war ja mal wieder klar. Bayern!
Diese Art von Idee war bisher Satire-Magazinen und absurdem Theater vorbehalten.
An dieser Stelle auch schönen Gruß an die Süddeutsche, die ich hier nicht verlinken konnte, weil sie sich hinter eine Paywall zurückgezogen haben. Echt smart, muss ich sagen, so kriegt jemand anderes die Aufmerksamkeit und Werbeeinnahmen. (Danke, Matthias)