Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Betroffene eines umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadensersatz zu bekommen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind.Finde ich grundsätzlich gut. Hat kaum jemand mehr verdient als Facebook. Auf der anderen Seite: War das nicht ein Scraper? Erinnert sich da noch jemand? Das wäre nach meinem Rechtsverständnis nicht Facebooks Schuld, wenn du deine Daten bei denen hochlädst und andere sie dann halt automatisiert runterladen.
Aber egal, was mich hier wirklich ärgert ist der Kontrast zu Modern Solutions, wo der Hersteller straffrei ausging und sie den Hacker verknackt haben, der den Bug gemeldet hat.
Oh und natürlich zu den ganzen Ransomwarefällen, auch und speziell bei Behörden. Wieso habe ich als Bürger gegen die keine Schadensersatzpflichten analog dieser Regelung?
Aber hey, Facebook sind Ausländer, bei denen kann man es ja machen. Sagt ein Gericht, dessen Justizministerium ein Microsoft-Cloud-Abo hat.