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Cum-Ex liegt schon über 10 Jahre zurück, die Akten sind also schon vernichtet. Das Bundeswahlgesetz erlaubt ein Abkürzen der Fristen im Falle einer Auflösung des Bundestags.
Update: Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung liegt die Verjährungsfrist bei 15 Jahren, nicht bei 10, und würde mit dem Gesetz auf 8 abgekürzt. Diese Theorie ist also noch im Rennen.