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Aktueller Höhepunkt: CDU-Landtagspolitiker wegen Volksverhetzung verurteilt.
Update: Technisch gesehen ist es ein Strafbefehl. Einige Leser schreiben mir jetzt, das sei ja etwas anderes als eine Verurteilung, weil das quasi ein freidrehender Staatsanwalt alleine auslösen kann. Stimmt aber nicht: Der Staatsanwalt kann einen Antrag beim Gericht stellen und das Gericht erlässt dann den Strafbefehl. Wikipedia dazu:
Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und andere Behörden (die nicht als Zeugen geladen werden müssen), kann aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da das Verfahren kostensparend, schnell und ohne Aufsehen erledigt wird.[1] Nach aktuell herrschender Meinung muss die Schuld des Täters dabei nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sondern es genügt ein hinreichender Tatverdacht.[2]
Update: Ah, also zu einer Verurteilung wird ein Strafbefehl, wenn man keinen Widerspruch einlegt. Hat er aber.