Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Wisst ihr, was die Panoramafreiheit ist? Nehmen wir mal an, an einem Laternenmast hat jemand einen Zettel angebracht. Den dürft ihr fotografieren und das Foto veröffentlichen, ohne den Anbringer um Erlaubnis zu fragen. Das ist keine Urheberrechtsverletzung, steht ausdrücklich so im Gesetz.
Nun hat ein Verlag einen Reiseführer rausgebracht, der Drohnen-Fotos von frei in der Landschaft herumstehenden Kunstwerken gemacht hat. Damit die Leute da hinfahren und sich das angucken. Damit mehr Leute die Kunst sehen.
Die Künstler sahen dadurch ihr Urheberrechtverletzt und klagten durch die Instanzen. Der BGH hat ihnen jetzt ... Recht gegeben! Begründung:
"Die deutsche Regelung erlaubt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur Fotografien, die vom öffentlichen Ort aus gemacht werden, an dem sich das Werk befindet. Und die den Blick auf das Werk vom öffentlichen Ort aus wiedergeben, wie er sich dem allgemeinen Publikum bietet", hieß es dazu. Die Vorschrift erlaube hingegen keine Fotografien, die den Blick auf das Werk von einem für das allgemeine Publikum unzugänglichen Ort aus wiedergeben.What the fuck?! Das erinnert an die Weltraumtheorie des BND, nur anders herum.
Falls ihr mal einen Blick ins Gesetz werfen wollt: Da steht nichts von "aber du musst auf dem Boden stehen".
Ich vermute mal, die Richter haben keine Drohnen. Werden wir wohl warten müssen, bis die Richter in Rente gehen und eine Generation nachrückt, die weniger schlimm technikignorant ist.
Hey, was ist denn, wenn jemand eine Kamera mit Selbstauslöser hochwirft? Oder von mir aus an einen Ballon hängt? Gab es schon, mit Video auf Youtube.
Was ist, wenn er Fotograf einfach ungewöhnlich hoch ist und mit hochgehaltenen Händen fotografiert? Dann ist die Kamera an auch einer nicht allgemein zugänglichen Position!1!!
Wie kommen solche Leute überhaupt ins Richteramt?! Haben die da keine Prüfungen!?
Update: Stellt sich raus, dass die BGH-Richter da lediglich schlechte Ideen ihrer Vorinstanzen übernommen haben. Schon länger warnen einschlägige Webseiten:
Eine Zuhilfenahme von Leitern oder Drohnen ist somit nicht möglich, auch wenn man sich damit auf öffentlichem Grund befindet.
EINE LEITER ist nicht erlaubt! Ich wundere mich ja immer, wieso irgendein Flüchtling in dieses Land kommen wollen würde. Muss Unwissen sein.
Update: Hier ist Webseite des BGH dazu.