Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Verbunden mit dem Hinweis, dass die Sperrung von Domains, die keine sanktionierten Inhalte mehr enthalten, wieder ein Verstoß gegen die Netzneutralität darstellt, selbst wenn diese in der Liste der BNetzA enthalten war, ist das ein starkes Stück: Es wird bewusst ein Haftungsprivileg suggeriert, von dem die suggerierende Stelle bereits weiß, dass dieses Privileg nicht zutrifft.Wer trägt denn für diese Geschichte die Verantwortung, wollt ihr wahrscheinlich wissen? Nun:
Die politische Verantwortlichkeit in Deutschland liegt bei der Kultusstaatssekretärin Claudia RothGut, dass wir das mal geklärt haben.