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Nach mehreren Überlastungsangriffen am Freitag ist noch immer unklar, ob es sich um einen strafrechtlich relevanten Cyberangriff handelt, wie eine Sprecherin des Landeskriminalamts (LKA) in Wiesbaden am Montag mitteilte.Wie meinen? Sie wissen, dass das Überlastungsangriffe sind. Was ist denn dann die offene Frage? Sind die nicht automatisch strafrechtlich relevant? (Danke, Carlos)